Verpflichtendes E-Invoicing und E-Reporting in Frankreich ab 2026
E-Invoicing

Verpflichtendes B2B-E-Invoicing in Frankreich – ein Interview mit FNFE

| | Produktmanager Software-Applikationen/-Services elektronischer Geschäftsdatenaustausch, SEEBURGER
Verpflichtendes E-Invoicing und E-Reporting in Frankreich

Wie Ihnen gewissermaßen bekannt ist, bringt die elektronische Rechnungsstellung nicht nur wirtschaftliche Vorteile mit sich, sondern wird auch immer mehr zu einer globalen Anforderung auf rechtlicher Ebene. So auch bei unseren Nachbarn in Frankreich, und darum soll es heute in diesem Blog gehen.

Schon 2017 führte Frankreich die E-Invoicing-Richtlinie für B2G-Transaktionen ein, welche dann zum 1. Januar 2020 rechtsverbindlich wurde. Soviel vorweg: Die Umsetzung war äußerst erfolgreich! Rund 140 Millionen Rechnungen wurden bereits über die „Chorus Pro“-Plattform für öffentliche Institutionen und Regierungsstellen verarbeitet. Nun, ab dem 1. September 2026 werden diese verpflichtenden Regelungen für E-Invoicing und E-Reporting auf den französischen B2B-Bereich ausgeweitet. Genauer gesagt, sind zunächst große und mittelständische Unternehmen betroffen, aber zum 1. September 2027 wird B2B-E-Invoicing für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, verpflichtend.

Wir haben den Präsidenten des französischen „Forum National de la Facture Electronique“ in unserem Büro in Paris getroffen und mit ihm über die elektronische Rechnungsstellung in Frankreich sowie die neuen Vorschriften gesprochen, die 2026 in Kraft treten sollen.

Das komplette Interview wurde für Sie in Bild und Ton festgehalten und in diesem Blog sind die wichtigsten Erkenntnisse nochmals thematisiert und zusammengefasst.

 

Wann werden die neuen Vorschriften konkret eingeführt? Gibt es eine Vorbereitungsphase?

Bevor wir uns weiter im Detail mit den wichtigsten Punkten des Interviews befassen, sollten wir den Zeitplan und die Roadmap der französischen Regierung verstehen. Dieser Fahrplan wurde in Ordonnance n° 2021-1190 und Ordonnance n° 2014-697 definiert und festgehalten. Weitere Details zu den genauen Eckdaten finden Sie in unserem vorherigen Blogbeitrag rund um E-Invoicing in Frankreich.

Der erste Meilenstein ist bereits in zwei Jahren gesetzt. Ab September 2026 müssen alle in Frankreich tätigen Unternehmen Rechnungen in elektronischer Form empfangen und annehmen können. Große und mittelständische Unternehmen müssen zusätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen ausstellen zu können.

Diese Anforderung betreffen auch ausländische Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Mehrwertsteuervorschriften in Frankreich fallen und an der Erhebung der Mehrwertsteuer beteiligt sind.

Abbildung 1: Die wichtigsten Termine der Phase 1 zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung in Frankreich
Abbildung 1: Die wichtigsten Termine der Phase 1 zur Einführung der verpflichtenden B2B-E-Rechnungsstellung in Frankreich

 

Was ist die Intention hinter dem verpflichtenden B2B-E-Invoicing in Frankreich?

Bei neuen Regulierungen und Vorschriften fragt man sich natürlich zunächst: Wozu das Ganze? Was beabsichtigt der Regelgeber?

Das Ziel der vorliegenden Reform besteht darin, den Rechnungsstellungsprozess zu rationalisieren. Das bedeutet, den Rechnungsaustausch hervorzuheben und Mechanismen zur Datenkontrolle und Übermittlung von Informationen an die Steuerbehörden zu integrieren. Wir reden aber hier nicht nur von elektronischer Rechnungsstellung, sondern auch von E-Reporting. Das enthaltene E-Reporting-Element schreibt vor, dass alle nicht-elektronischen Rechnungen der französischen Mehrwertsteuer unterliegen.

Das sind in der Tat eine Menge Ziele und Absichten, die sich aber im übergeordneten Ziel der Regelschaffung und Vereinheitlichung für den künftigen Rechnungsaustausch in Frankreich zusammenfassen lassen.

Offensichtlich, aber dennoch nennenswert, ist die elektronische Rechnungsstellung häufig Teil umfassenderer Bemühungen zur

  • Digitalisierung von Geschäftsprozessen,
  • Förderung der Nachhaltigkeit durch Reduzierung des Papierverbrauchs,
  • Schaffung eines schnelleren, sichereren und kostengünstigeren Rechnungsaustauschs.

Darüber hinaus verbessern elektronische Rechnungssysteme im Zusammenhang mit Steuervorschriften die Compliance und bieten einen optimierten Mechanismus für die Berichterstattung an die Steuerbehörden.

Nachdem wir die Herangehensweise and das Rollout und die Intention hinter der Veränderung verstanden haben, sehen wir uns an, wie B2B-E-Invoicing in Frankreich konkret funktioniert, da jedes Land seine eigenen Vorschriften, Formate und Prozesse hat.

 

Wie funktioniert B2B-E-Invoicing in Frankreich?

Ab 2026 haben Unternehmen im B2B-Bereich genau drei Möglichkeiten, elektronische Rechnungen zu versenden und somit Meldepflichten zu erfüllen:

  • Ganz ähnlich wie im B2G-Bereich können Unternehmen die Dienste Partner Dematerialisation Platforms (Plateforme de Dématérialisation PartenairePDP) für die elektronische Rechnungsstellung und Berichterstattung nutzen. In diesem Szenario übernimmt der Lösungsanbieter die doppelte Verantwortung für:
    – Den elektronischen Rechnungsversand
    – Die Übermittlung der Pflichtdaten an die französische Steuerverwaltung
    Der zertifizierte Lösungsanbieter ist somit über seine proprietäre Cloud-Lösung mit der nationalen Plattform Chorus Pro verbunden.
  • Unternehmen können sich auch für die Dienste von Dematerialisation Operators (Opérateur de Dématérialisation – OD) entscheiden. Im Großen und Ganzen bieten sie ähnliche Funktionen wie PDPs. Der entscheidende Unterschied zu PDPs liegt allerdings darin, dass diesen Dienstleistern die staatliche Zertifizierung fehlt. Daher sind sie nicht in der Lage, direkt Rechnungen auszustellen oder zu empfangen, ohne sich auf das Public Invoicing Portal (PPF) als Vermittler im E-Rechnungsprozess zu berufen, was sich trotz allem nicht als Nachteil erweisen muss.
  • Im Gegensatz zu den beiden oben genannten Optionen, einen Partner zu konsultieren, bietet das Public Invoicing Portal (Portail Public de Facturation – PPF) einen kostenlosen Service für Unternehmen, die sich für eine direkte Nutzung der Plattform entscheiden, und somit die Verbindung über ein OD oder ein PDP gänzlich umgehen. Das PPF steht sowohl für manuellen Zugriff über ein Webportal als auch für eine nahtlose Integration über API und EDI zur Verfügung.

Die Einhaltung der gegebenen Vorschriften wird von der zentralen Drehscheibe „Chorus Pro“ überwacht. Chorus Pro ist die einzige Schnittstelle, welche alle Behörden im ganzen Land anschließt und die Flexibilität bietet, sowohl traditionelle als auch etablierte EDI-Kanäle und -Formate zu nutzen. Obwohl Lieferanten und öffentliche Auftraggeber die Chorus Pro kostenlos in Anspruch nehmen können, erfordert eine effektive Nutzung ein tiefes Verständnis des französischen Verwaltungskontexts, ein aktuelles Bewusstsein für die dynamischen Anforderungen und Vorschriften der Steuerverwaltung und natürlich Kenntnisse der französischen Sprache.

 

E-Reporting in Frankreich

Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, rechnungsrelevante Daten an Kunden und Steuerbehörden zu übermitteln sowie rechts- und steuerkonform zu archivieren. Derzeit besteht die Anforderung, dass Angaben zu Zahlungen, B2C-Transaktionen und internationalen B2B-Transaktionen in digitalen Steuerberichten, gemeinhin als E-Reporting bezeichnet, enthalten sein müssen. Dies hängt davon ab, ob das Unternehmen im internationalen Versand und Empfang tätig ist, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf einer Peppol-Verbindung liegt. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Unternehmen für die Auslagerung dieser Aufgabe an einen Experten.

 

E-Invoicing-Formate in Frankreich

Die Entscheidung für PDP, OD oder die eigenständige Nutzung des PPF kann sich auf Integrationsmöglichkeiten und verfügbare Formate auswirken. Es gibt eine anhaltende Debatte darüber, ob EDIFACT-Rechnungen einfacher zwischen PDPs übertragen werden könnten und ob sie schließlich in verschiedene Arten von Basisnachrichten integriert werden könnten.

Bevor wir diese Frage klären, lassen Sie uns einen Blick auf die E-Invoicing-Formate in Frankreich werfen. Grundsätzlich wird erwartet, dass jede E-Rechnung innerhalb der EU der Norm EN16931 entspricht. In Frankreich wurden drei primäre Formate ausdrücklich befürwortet und werden auch in mehreren Hybridvarianten anerkannt:

  • Die Universal Business Language (UBL) ist ein Standard für elektronische Geschäftsdokumente, einschließlich der E-Rechnungen. Dieses Format bietet ein standardisiertes XML-basiertes Gerüst zur digitalen Darstellung verschiedener Geschäftsdokumente und fördert so die Interoperabilität zwischen verschiedenen Softwaresystemen. Im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung erleichtert UBL den elektronischen Rechnungsaustausch, optimiert Prozesse und mindert die Fehleranfälligkeit bei Geschäftstransaktionen. Ziel hierbei ist es, eine gemeinsame Sprache für Geschäftsdokumente zu schaffen, die es verschiedenen Softwareanwendungen erleichtert, Informationen zu verstehen und zu verarbeiten, und letztendlich die Effizienz im elektronischen Handel zu steigern.
  • Cross-Industry Invoice (CII) ist ebenfalls ein XML-basierter Standard für die elektronische Rechnungsstellung, welcher vom Zentrum der Vereinten Nationen für Handelserleichterung und elektronischen Geschäftsverkehr (engl.: United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business – UN/CEFACT) entwickelt wurde. CII dient als universelles Format für elektronische Rechnungen und soll eine nahtlose Kommunikation von Rechnungsdaten über verschiedene Branchen hinweg ermöglichen. Dank der standardisierten Möglichkeit zur Darstellung von Informationen wie Käufer- und Verkäuferdetails, Artikelbeschreibungen, Mengen, Preisen und Zahlungsbedingungen, verbessert dieses Format die Interoperabilität und Effizienz bei der elektronischen Rechnungsstellung.
  • Nicht zuletzt ist Factur-X ein elektronischer Rechnungsstandard, welcher in Europa, insbesondere in Ländern wie Deutschland und Frankreich, verwendet wird. Factur-X kombiniert eine für Menschen lesbare PDF-Datei mit einer eingebetteten XML-Datei basierend auf dem zuvor erwähnten CII. Dieser Ansatz zweier kombinierter Formate ermöglicht sowohl die visuelle Darstellung als auch die automatisierte Verarbeitung von Rechnungsinformationen. Factur-X zielt darauf ab, die Interoperabilität und Effizienz bei der elektronischen Rechnungsstellung zu verbessern, indem es ein strukturiertes Format für maschinenlesbare Daten bereitstellt, die Fehleranfälligkeit minimiert und die Automatisierung bei der Rechnungsverarbeitung vorantreibt.

Zurück zur ursprünglichen Frage. Sind EDIFACT-Rechnungen nun einfacher zwischen PDPs zu übertragen und können sie schließlich in verschiedene Arten von Basisnachrichten integriert werden? Um zu verstehen, wie EDIFACT-Rechnungen zwischen verschiedenen PDP-Systemen übertragen und in verschiedene Grundnachrichtentypen integriert werden können, muss man wissen, dass dies hauptsächlich vom Status abhängt. Im gegebenen Kontext bezeichnet der Status den Zustand oder die Gegebenheiten, welche die Möglichkeiten und Anforderungen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von EDIFACT-Rechnungen beeinflussen können. Beim Festlegen dieser grundlegenden Formate, die als Rechnungen von Steuerbehörden und Vorschriften anerkannt werden, hat das Format selbst – ob UBL oder Factur-X – Vorrang.

Formate wie Factur-X bieten die Möglichkeit, zusätzliche Dokumente zu verknüpfen, darunter EDIFACT-Darstellungen derselben Rechnung oder komplexere EDIFACT-Wiedergaben. Nun liegt die Herausforderung jedoch darin, die Platzierung der Rechnung zu bestimmen. Die Rechnungsstellung wird als vollständiges Dokument betrachtet, das auch wesentliche Ergänzungen für die Bearbeitung umfassen kann. Dies ermöglicht es dem Rechnungsempfänger, sein bevorzugtes Format für die Verarbeitung auszuwählen, selbst wenn die Steuerbehörden die Daten in der XML-Datei verwenden sollten.

Dadurch kommt es jedoch zu einer kleinen Komlikation: Der Rechnungsaussteller muss die Einheitlichkeit der in EDIFACT und XML geschriebenen Inhalten sicherstellen. In zentralisierten Systemen wie in Italien, wo die FatturaPA an die Steuerbehörden übermittelt und anschließend die Daten an Kunden weitergeleitet wird, warten letztere oft auf EDIFACT zur parallelen Verarbeitung. Die französische Perspektive betont die Vereinheitlichung dieses Flusses innerhalb der Rechnung und schließt diese parallele Funktionsweise aus.

Sicher ist: Die Rolle von EDIFACT bei der Rechnungsverarbeitung ist bereits etabliert und wird voraussichtlich bestehen bleiben.

 

Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA) und verpflichtendes B2B-E-Invoicing in Frankreich

Nachdem wir uns die Auswirkungen der B2B-E-Rechnungspflicht in Frankreich im Detail angeschaut haben, gibt es ein weiteres wichtiges Ereignis für die elektronische Rechnungslandschaft in Europa: Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter – aus dem englischen „VAT in the Digital Age“, kurz ViDA. Gibt es da Zusammenhänge? Schauen wir uns aber zuerst mal an, was ViDA überhaupt ist.

ViDA ist eine Initiative der EU-Kommission, welche die Modernisierung der europäischen Mehrwertsteuersysteme verfolgt. Ein konkretes Ziel besteht darin, meldepflichtige Daten schneller und genauer zu übermitteln und zu prüfen, um die bisherigen zusammenfassenden Meldungen langfristig zu ersetzen.

Bringt ViDA nun ein wenig Wind in die elektronische B2B-Rechnung in Frankreich? Obwohl ViDA nicht spezifisch für Frankreich, aber für die gesamte EU relevant ist, kann es Auswirkungen haben.

Bei ViDA handelt es sich um einen Richtlinienentwurf zur Harmonisierung der Rechnungsstellungspflicht in der EU. Diese Ausrichtung betrifft nicht nur die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung, sondern konzentriert sich vor allem auf die kontinuierliche Transaktionskontrolle (engl.: continuous transcation control (CTC)). Dieser Mechanismus regelt die Art und Weise, wie Rechnungen ausgetauscht und Informationen an Behörden übermittelt werden.

Voraussichtlich bis zum Jahr 2028 oder möglicherweise kurz danach werden alle europäischen Länder auf die elektronische Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Transaktionen umstellen. Darüber hinaus besteht eine Tendenz zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für Inlandstransaktionen, sodass diese zur Standardpraxis wird, während die analoge Rechnungsstellung zur Ausnahme wird. Dieser Übergang entspricht eng dem Rahmen des französischen Modells, das durch eine dezentrale Struktur gekennzeichnet ist. In diesem Modell spielen Plattformen eine wichtige Rolle bei der Organisation des Rechnungsaustauschs. Gleichzeitig dienen nationale Plattformen der Bündelung deklarativer Flüsse mit der Möglichkeit, als Serviceplattformen zu fungieren, was wiederrum das französische System widerspiegelt.

 

SEEBURGER ist Ihr globaler E-Invoicing-Experte

Wir möchten uns in Zukunft als zuverlässiger und kompetenter OD mit PDP-Option in Frankreich positionieren. Wir verfügen über mehr als 35 Jahre Erfahrung in der elektronischen Rechnungsstellung und unterstützen heute in über 55 Ländern weltweit die Einhaltung aller relevanten Standards für die elektronische Rechnungsstellung. Darüber hinaus bietet der SEEBURGER Peppol Acces Point eine schnelle und einfache Möglichkeit, Dokumente mit dem Peppol-Netzwerk auszutauschen. Peppol dient zwar dem Rechnungsaustausch, deckt aber auch den gesamten elektronischen Beschaffungsprozess ab.

Broschüre

Erfahren Sie mehr über das verpflichtende B2B-E-Invoicing und E-Reporting in Frankreich ab 2026 in unserer englischsprachigen Broschüre

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Rolf Wessel

Ein Beitrag von:

Rolf Wessel ist seit 2010 Produktmanager bei SEEBURGER für Software-Applikationen und -Services für den elektronischen Geschäftsdatenaustausch. Seine Schwerpunkte liegen auf Lösungen für SAP, der elektronischen Rechnung (E-Invoicing) und Innovationen für die Digitalisierung fachlicher sowie technischer Geschäftsprozesse. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat Rolf Wessel als Experten berufen. Als Projektleiter bei der United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business (UN/CEFACT) erarbeitet er internationale Handelserleichterungen und etabliert Standards für elektronische Geschäftsprozesse. Weiterhin vertritt er die deutsche Delegation des FeRD beim deutsch-französischen Workshop mit dem Forum National de la Facture Electronique (FNFE) und unterstützt damit die Regierungsinitiative zur internationalen Standardisierung und Harmonisierung von E-Invoicing-Prozessen. Er ist Mitarbeiter im Arbeitsgremium "Elektronisches Geschäftswesen" beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) und Verband elektronische Rechnung (VeR). Rolf Wessel ist Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft und Produktionsplanung. Nach Berufsstationen in der Elektro-, Finanz-, Konsumgüter-, Software- und Mineralölindustrie war er von 2003 bis 2010 Systemanalytiker und IT-Projektleiter im Handels- und Logistikumfeld.