B2G-E-Invoicing in Luxemburg: Was müssen Unternehmen beachten?
E-Invoicing

Luxemburg hat die elektronische B2G-Rechnung über Peppol verbindlich vorgeschrieben

| | Produktmanager SAP und Global E-Invoicing, SEEBURGER
Luxemburg hat die elektronische B2G-Rechnung über Peppol verbindlich vorgeschrieben

Seit dem 18. April 2019 ist in Luxemburg die elektronische Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung (B2G) gemäß der europäischen Norm auf freiwilliger Basis bereits möglich. Am 13. Dezember 2021 gab die Luxemburger Regierung mit einer nationalen Verordnung bekannt, die Verpflichtung zum B2G-E-Invoicing schrittweise einzuführen. Im ersten Schritt verpflichtet das Mandat seit Mai 2022 große Unternehmen dazu, elektronische B2G-Rechnungen zu schicken. Zum März 2023 soll das Mandat im letzten Schritt mit der Verpflichtung aller anderen Unternehmen abgeschlossen werden.

Somit ist auch dieses Projekt Teil des Digitalisierungsplans der Europäischen Union gemäß Richtlinie 2014/55/EU, mit folgenden Zielen:

  • Bekämpfung von Steuerbetrug durch vollständige Kontrolle der elektronischen Rechnungsabläufe
  • Abbau von Bürokratie und Steigerung der Effizienz administrativer und kaufmännischer Prozesse
  • Reduzierung von Bearbeitungskosten und Beschleunigung des Rechnungseingangsprozesses

Wie genau sieht die Umsetzung des Mandats aus?

Schritt 1: 18. Mai 2022 – Großunternehmen

Seit dem 18. Mai 2022 ist die elektronische B2G-Rechnung für große Unternehmen verpflichtend, auf die mindestens zwei der folgenden Kriterien zutreffen:

  • Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro
  • Jährliche Rechnungsstellung von über 40 Millionen Euro
  • Beschäftigt mehr als 250 Mitarbeiter in Vollzeit

Schritt 2: 18. Oktober 2022 – mittelständische Unternehmen

Seit dem 18. Oktober 2022 ist die elektronische B2G-Rechnung für mittelständische Unternehmen verpflichtend, auf die mindestens zwei der folgenden Kriterien zutreffen:

  • Bilanzsumme zwischen 4,4 und 20 Millionen Euro
  • Jährliche Fakturierung zwischen 8,8 und 20 Millionen Euro
  • Beschäftigt zwischen 50 und 250 Mitarbeiter in Vollzeit

Schritt 3: 18. März 2023 – kleinere mittelständische und Kleinstunternehmen

Eine längere Frist zur Umsetzung erhalten die kleineren Unternehmen. Ab dem 18. März 2023 ist die elektronische B2G-Rechnung auch für diese Unternehmen verpflichtend und muss wenigstens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Bilanzsumme von unter 4,4 Millionen Euro
  • Jährliche maximale Fakturierung von 8,8 Millionen Euro
  • Beschäftigt maximal 50 Mitarbeiter in Vollzeit

Luxemburg setzt vorwiegend auf Peppol zum Übertragen von B2G-Rechnungen

Um die Einhaltung zu erleichtern, hat Luxemburg sich entschieden, das einheitliche Peppol- Netzwerk unter Verwendung des Standards PEPPOL BIS Billing 3.0 zu verwenden. Peppol-Übertragung und -Nachrichtenstandard müssen dabei von allen öffentlichen Verwaltungen in Luxemburg unterstützt werden, um elektronische Rechnungen zu empfangen. Hierzu gibt es zwei Abgrenzungen:

  • Die staatlichen Verwaltungen nutzen den gemeinsamen Peppol Access Point (Peppol-AP), der vom Zentrum für Digitalisierung und Informationstechnologie des Staates benannt wurde.
  • Andere Vergabestellen nutzen den vom Zentrum für Digitalisierung und Informationstechnik des Landes zugewiesenen Peppol Access Point (Peppol-AP), sofern sie nicht über einen eigenen Zugangspunkt verfügen.

Unternehmen, welche elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung schicken möchten, müssen daher ihren eigenen Peppol Access Point zum Senden an einen oder beide der Empfänger Peppol Access Points beauftragen.

Nicht-Peppol-fähige Unternehmen mit wenigen Rechnungen können stattdessen elektronisch konforme Rechnungen manuell über eine Webseite ausstellen und versenden. Dies erfolgt über den Online-Dienst „MyGuichet“, der zur Rechnungsstellung ein Eingabeformular zur Verfügung stellt.

Luxemburg erfüllt die Richtlinie 2014/55/EU

Mit der B2G-E-Invoicing-Pflicht durch die Nutzung von Peppol reiht sich Luxemburg in die Kette der Länder wie Deutschland, Polen oder Frankreich ein. Somit erfüllt Luxemburg das Hauptziel der Umsetzung der Richtlinie EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei der öffentlichen Auftragsvergabe durch die Nutzung von Peppol bzw. mit der Portallösung MyGuichet.lu.

So kann SEEBURGER bei der Einführung von E-Invoicing-Lösungen helfen

Als erfahrener Anbieter von Integrationslösungen und E-Invoicing Services helfen wir Ihnen, sicherzustellen, dass den globalen und spezifischen lokalen Gesetzen und Vorschriften im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung innerhalb Europas und darüber hinaus Folge geleistet wird. Neben einem eigenen Peppol-Access-Point bieten wir tiefe Prozessintegration in beliebige ERP-Systeme an, um die Automatisierung der Verarbeitung von Ein- und Ausgangsrechnungen zu ermöglichen. Hierzu zählt beispielsweise die nahtlose Integration von SAP S/4HANA.

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Andreas Killinger

Ein Beitrag von:

Andreas Killinger ist seit 2014 als Produktmanager bei SEEBURGER für Software-Applikationen und -Services für den elektronischen Geschäftsdatenaustausch zuständig. Seine Schwerpunkte liegen auf Lösungen in SAP sowie der elektronischen Rechnung (E-Invoicing) für international agierende Kunden. Nach seiner Ausbildung als Industriemechaniker und seinem Studium der Rechts- und Verwaltungswissenschaften absolvierte er Berufsstationen im öffentlichen Dienst und war von 1999 bis 2013 als SAP Senior Consultant und SAP-Projektleiter für IBM in internationalen SAP Projekten tätig.