XRechnung: Release 2.1.1 am 01.02.2022
E-Invoicing

XRechnung 2.1.1 was ändert sich und was ist NEU

| | Produktmanagerin Business Unit Utilities, SEEBURGER
XRechnung Release 2.1.1

Mit dem Winterrelease 2022 der KoSIT zur XRechnung und damit der Version 2.1.1 ändern sich die Termine, zu denen die neuen Versionen ihre Gültigkeit erhalten. Informieren Sie sich in diesem Beitrag über die editoriellen Änderungen und Präzisierungen in den Formulierungen sowie die neuen Geschäftsregeln, die mit dieser neuen Version eingeführt werden und welche Auswirkungen dies auf die Peppol-Adressierung hat.

Neue XRechnung-Releases immer am 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres

Die KoSIT hat die Termine für die Veröffentlichung der neuen Releases für die XRechnung verschoben. Grund hierfür ist, dass das Winterrelease zum 01.01. mit dem Kassenabschluss in der öffentlichen Verwaltung und dem Geschäftsjahresabschluss in vielen Unternehmen zusammengefallen ist. Dieses Zusammenfallen führte in den Verwaltungen als auch in der Wirtschaft zu problematischen Konstellationen, so dass eine Änderung der Termine erforderlich war.

Die Verschiebung der Release-Termine führt auch zu einer Verschiebung der Veröffentlichungstermine für das Sommer- und Winterrelease.

Die neuen Termine für die Veröffentlichung sind damit der 31.01. und der 31.07. und die jeweiligen Versionen treten entsprechend sechs Monate später, am 01.08. und 01.02., inkraft.

Neue Geschäftsregeln in der XRechnung Version 2.1.1

Kurz zusammengefasst enthält die Version 2.1.1 einige editorielle Änderungen und Präzisierungen in den Formulierungen. Außerdem gibt es neue Geschäftsregeln, die die Verwendung der Zahlungsanweisungen eindeutiger und bei einer Rechnungskorrektur die Angabe mindestens einer Referenz auf die Vorangegangen Rechnung verpflichtend machen.

Folgende neue Geschäftsregeln werden mit der Version 2.1.1 der XRechnung eingeführt:

BR-DE-23 Wenn „Payment means type code“ (BT-81) einen Schlüssel für Überweisungen enthält (30, 58), muss „CREDIT TRANSFER“ (BG-17) übermittelt werden. BG-18 und BG-19 dürfen in diesem Fall nicht übermittelt werden.
BR-DE-24 Wenn „Payment means type code“ (BT-81) einen Schlüssel für Kartenzahlungen enthält (48, 54, 55), muss genau „PAYMENT CARD INFORMATION“ (BG-18) übermittelt werden. BG-17 und BG-19 dürfen in diesem Fall nicht übermittelt werden.
BR-DE-25 Wenn „Payment means type code“ (BT-81) einen Schlüssel für Lastschriften enthält (59), muss genau „DIRECT DEBIT“ (BG-19) übermittelt werden. BG-17 und BG-18 dürfen in diesem Fall nicht übermittelt werden.
BR-DE-26 Wenn im Element „Invoice type code“ (BT-3) der Code 384 (Corrected invoice) übergeben wird, soll „PRECEDING INVOICE REFERENCE“ (BG-3) mind. einmal vorhanden sein.

 

Die Regeln BR-DE-23, BR-DE-24 und BR-DE-25 ersetzen dabei die Regel BR-DE-13, die mit der neuen Version entfällt.

Die neue Regel BR-DE-26 soll jetzt die Szenarien

  • Rechnungsberichtigung (Code 384),
  • Kaufmännische Gutschrift (Code 381) und
  • Selbst ausgestellte Gutschrift nach UStG (Code 389)

eindeutig kennzeichnen. Anders als bei den Gutschrift-Fällen ist bei der Rechnungskorrektur die Angabe einer Referenz auf die vorangegangene Rechnung damit verpflichtend eingeführt.

XRechnung Release 2.1.1 – Änderungen in begleitenden Dokumenten

Neben dem Update der Version der XRechnung erfolgte mit der Veröffentlichung des Releases auch eine neue Version der „Formatspezifikation Leitweg-ID“. In dieser Version wurde folgende Präzisierung in Bezug auf die Verwendung der Leitweg-ID als Peppol-ID vorgenommen:

„Die konkrete Ausgestaltung der Leitweg-ID muss in diesem Fall nicht identisch zur Peppol-ID sein.“

(Quelle https://www.xoev.de/xrechnung-16828 Leitweg-ID, Format-Spezifikation Version 2.0.2, Fassung vom 28.07.2021  Kapitel 1.4 Absatz 1, Satz 2)

Dieser Hinweis bedeutet für den Anwender, dass die für die Peppol-Adressierung verwendete Leitweg-ID nicht identisch sein muss mit der in der Buyer-Reference (BT-10) angegebenen Leitweg-ID.

In Deutschland ist die XRechnung maßgeblich für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU und seit 27. November 2020 für Rechnungen verpflichtend, die an öffentliche Auftraggeber geschickt werden.

Wussten Sie schon:

Wir sind Mitglied der Verbände VeR (Verband elektronische Rechnung) und FeRD (Forum elekronische Rechnung Deutschland). Zum Thema elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung  2020 finden Sie auf der Website von VeR eine ständig aktualisierte interaktive Karte. Diese ermöglicht mit einem Klick, alle Anforderungen für das Versenden elektronischer Rechnungen an Bund, Länder und Gemeinden nach Bundesland einzusehen.

FeRD bietet ebenfalls eine ausführliche Bund-Länderübersicht sowie einen aktuellen Stand der Regelungen bei der E-Rechnung, beim Bund und in den Bundesländern.

Zu guter Letzt bietet die Koordinierungsstelle für IT-Standards KoSIT den aktuellen Umsetzungsstand der Einführung der elektronischen Rechnung im öffentlichen Sektor, mit Stand vom 21. April 2020, zum Download an.

Broschüre

Erfahren Sie mehr über XRechnungen!

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Katharina Koch

Ein Beitrag von:

Katharina Koch, Produktmanagerin, Business Unit Utilities ist verantwortlich für die Führung und Produktentwicklung im Zusammenhang mit der Marktkommunikation sowie den E-Invoicing Lösungen von SEEBURGER für die Utilities Industries. Katharina Koch verfügt über mehr als 15 Jahre Geschäfts- und Technologieerfahrung im Umfeld der Versorgungwirtschaft, insbesondere in den Bereichen Marktkommunikation und SAP IS-U. Katharina Koch ist seit Januar 2013 bei SEEBURGER.