? Ungarn E-Invoicing Update: NAV-Änderungen mit Wirkung 2021
E-Invoicing

Wann wird Real Time Invoice Reporting (RTIR) zu “Real Time e-Invoicing” in Ungarn?

| | Produktmanager SAP und Global E-Invoicing, SEEBURGER
Wann wird Real Time Invoice Reporting (RTIR) zu “Real Time e-Invoicing” in Ungarn?

Wird die neue XML-Version 3.0 von der ungarischen Steuerbehörde (NAV) die letzte Änderung für 2021 bleiben? Oder wird B2B E-Invoicing auch noch zur Pflicht?

Es stehen wichtige Änderungen bezüglich der Schnittstellenspezifikation für Online-Rechnungen an die NAV an, die beim E-Invoicing zu berücksichtigen sind. Sind Sie vorbereitet?

Ungarn E-Rechnung Update: NAV-Änderungen mit Wirkung 2021

Neu ist, dass die XML-Datei der Steuerbehörde Version 3.0 den Rechnungsausstellern eine Reihe von Möglichkeiten für die elektronische Rechnungsstellung bietet. In 2021 wird es mit der Version 3.0 möglich sein, dass Unternehmen die gemeldeten XML-Dateien auch als E-Rechnungen verwenden können.

Anstatt eine Rechnung – wie bisher oft in Papierform oder als PDF-Rechnung per E-Mail – an Kunden zu schicken und gleichzeitig die Daten an die Steuerbehörde zu melden, können Unternehmen nun an die NAV ausschließlich die XML-Datei melden, die dann den Kunden als elektronische Rechnung zur Verfügung gestellt wird.  Mit Version 3.0 ist es weiterhin möglich – wie mit Version 2.0 bisher – den Rechnungsaustausch per Papierrechnung oder PDF-Rechnung auszuführen (1) und zeitgleich elektronisch an das System der NAV zu melden (2).

Version 3.0 - Rechnungsstellung an Kunden wie bisher möglich

Die wichtigste Neuerung mit Version 3.0 besteht aus der Sicht des Lieferanten darin, dass die elektronische Steuermeldung und Rechnungsstellung in einem Schritt erfolgen können.

Version 3.0 - Neue Möglichkeit E-Invoicing

E-Invoicing Vorteile für Lieferanten (Rechnungssteller) und Kunden (Rechnungsempfänger) in Ungarn:

  • Identität zwischen an NAV gemeldeten Rechnungen und mit Kunden ausgetauschten Rechnungen
    • Lieferanten vermeiden aufwendige nachträgliche Korrekturen von bereits an Kunden gesendeten Rechnungen, die NAV z. B. nicht akzeptiert hat.
    • Kunden haben die Sicherheit, dass die empfangenen Rechnungen korrekt durch die NAV geprüft wurden.
  • Kostensenkung in den Rechnungsverarbeitungsprozessen
    • Lieferanten vermeiden das parallele Versenden von Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen per E-Mail an Kunden.
    • Kunden können Rechnungen von allen Lieferanten von einem einzigen zentralen System in einem einzigen elektronisch strukturierten Format empfangen, wodurch Rechnungseingangsprozesse stark vereinfacht und beschleunigt werden.

Zwischen Unternehmen wird die Einführung der Version 3.0 voraussichtlich zu einer starken Verbreitung des E-Invoicings führen – denn die Berichtspflicht für Version 3.0 befähigt Lieferanten, ihren Kunden elektronische Rechnungen über das NAV-System bereit zu stellen.

Wenn Unternehmen in Ungarn die Steuermeldungen auch zum E-Invoicing einsetzen, hat dies für die Rechnungssteller und Rechnungsempfänger i. d. R. Auswirkungen auf die Archivierung. Denn heute werden noch viele Papierrechnungen physisch archiviert. Wenn elektronische Rechnungen ausgetauscht werden, dann müssen diese gemäß den gesetzlichen Anforderungen in Ungarn elektronisch archiviert werden.

Wie von der Steuerbehörde mitgeteilt, gab es im September 2020 Gesetzesänderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung über die obligatorische Online-Transaktionsberichterstattung.

Änderungen der XML-Version 3.0 im Detail

  • Die XML-Version 3.0 der Steuerbehörde enthält bereits ein separates Feld, in dem Rechnungsaussteller ihren Kunden mitteilen können, dass die angegebene XML-Datei nicht nur zur Meldung an die Steuerbehörde bestimmt ist, sondern auch als E-Rechnung für den Kunden
  • Rechnungsaussteller müssen lediglich alle Daten aus ihrem Rechnungssystem, die normalerweise in der Rechnung erscheinen würden, in die XML-Datei laden. Dabei müssen sie angeben, dass es sich um eine elektronische Rechnung handelt, aus den Rechnungsdaten einen Hash-Wert generieren und in die XML-Datei einfügen.
  • Alle Daten, die bisher in den Rechnungen enthalten waren, müssen zusätzlich zu den obligatorischen Daten in die XML-Datei eingefügt werden. Die Steuerbehörde hat sich darauf vorbereitet und die Version 3.0 des XML-Schemas enthält bereits feste Felder für Rechnungsdaten, die bisher fehlten. So ist es beispielsweise jetzt möglich, die Bestellnummer oder die Bankkontonummer in einem festen Feld einzugeben.

Was müssen Unternehmen tun, um sich vorzubereiten?

In erster Linie betreffen die Änderungen die Lieferanten (Rechnungssteller) wie folgt:

  • Lieferanten (Rechnungssteller) müssen zunächst das aktuelle 2.0 XSD-Schema ändern und auf die Version 3.0 migrieren, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind.
  • Sie müssen dann prüfen, welche zusätzlichen Daten in ihren Rechnungen, außer den obligatorischen Daten, enthalten sind. Die identifizierten zusätzlichen Rechnungsdaten sind in das 3.0-Schema aufzunehmen.
  • Und schließlich müssen die Unternehmen einen Algorithmus in die Online-Berichtsfunktion für Rechnungsdaten einfügen, der einen Hash-Code generiert.

Aufgrund der Einfachheit kann die elektronische Rechnungsstellung in Ungarn ab dem 1. April 2021 für inländische Transaktionen erheblich an Bedeutung gewinnen. Daher sollte es keine Überraschung sein, wenn Unternehmen elektronische Rechnungen von ihren Lieferanten erhalten, oder wenn Kunden ihre Rechnungen im Jahr 2021, wie oben beschrieben, anfordern.

Zweitens können Kunden (Rechnungsempfänger) auf freiwilliger Basis elektronische Rechnungen von dem System der NAV empfangen, wofür z.B. einige Änderungen erforderlich werden können:

Aus welchen Gründen hat die ungarische Steuerbehörde Interesse an der E-Rechnung?

Man könnte naiv glauben, dass ausschließlich Lieferanten und Kunden vom E-Invoicing übers System der Steuerbehörde in Ungarn profitieren würden; denn die NAV erhält die Steuermeldungen zu Ausgangsrechnungen (RTIR) bereits seit einigen Jahren elektronisch. Somit gewinnt die NAV durch elektronische Rechnungsstellung mit Version 3.0 nichts hinzu – zumindest dann nicht, wenn stets eine Identität zwischen den ausgestellten Rechnungen und den an die NAV gemeldeten bestanden hätte.

In der Realität wurde in Ungarn – trotz aller Bemühungen seit 2018 mit den Versionen 1.0, 1.1 und 2.0 die Qualität der Meldedaten zu verbessern – beinahe jede zweite Rechnung falsch an die Steuerbehörde übermittelt. Zusätzlich wurden die Strafen für Falschmeldungen verschärft und angedroht, die Umsatzsteuer-ID abzuerkennen. Aber trotzdem liegt der Anteil an falschen Übermittlungen noch immer im zweistelligen Prozentbereich. Hier kann E-Invoicing mit Version 3.0 die Reduzierung der Fehler durch die Identität von Steuermeldung und Rechnung weitestgehend beheben, wenn Unternehmen E-Invoicing in Ungarn stark nutzen. Es bleibt abzuwarten, wann E-Invoicing in Ungarn zur Pflicht wird. Fürs B2B E-Invoicing erlaubte Italien beispielsweise in 2017 die Nutzung seines SdI-Systems  zuerst freiwillig, bevor es dann in 2018/2019 zur Pflicht wurde. Wird Ungarn einen ähnlichen Weg einschlagen?

Einführung der XSD-Schnittstellenversion 3.0

Die Schritte im Zusammenhang mit der Einführung der Schnittstellenversion 3.0:

  • Die produktive Umgebung zum Übertragen von Umsatzsteuerdaten und Rechnungsdaten mit der XSD-Version 3.0 ist seit dem 01. Januar 2020 möglich.
  • Die verpflichtende Einführung XSD-Version 3.0 ist zwar der 01. Januar 2021. Jedoch wird bis 31. März noch die Version 2.0 akzeptiert.
  • Ab 01. April 2021 wird das NAV-System keine in der Version 2.0 erstellten Daten mehr akzeptieren.

Eine weitere Einführung nach XSD-Version 3.0 ist aktuell nicht geplant, außer es ändert sich etwas in der ungarischen Gesetzgebung. Auch sind bisher keine Änderungen in der aktuellen Schnittstellenspezifikation geplant. Daher kann sofort mit dem Testen gemäß der neuen XSD Version 3.0 begonnen und diese ab dem 01. Januar 2021 bereits produktiv genutzt werden.

Entwickler und Kunden haben nun ca. 3 Monate Zeit, die Version 3.0 umzusetzen, bzw. 6 Monate, bis zum 31. März 2021, bis die Version 2.0 ungültig wird.

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Dabei werden vorgegebene Formate in der jeweils aktuellen Version verwendet. Übertragen werden die notwendigen Daten an die ungarische nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV). Dabei sind die bereitgestellten und verwendbaren Cloud Services von SEEBURGER unabhängig vom ERP-System und können bei Bedarf um gesetzeskonforme Archivierung ergänzt werden.

SEEBURGER Cloud Services sind für Business-to-Tax, Business-to-Government sowie Business-to-Business E-Invoicing in vielen Ländern verfügbar – und zwar »Alles-aus-einer-Hand«.

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Update vom 18.Dezember 2020 Ungarische Steuerbehörde NAV – wichtige Änderungen der XML-Version 3.0 zum 01.01.2021

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Andreas Killinger

Ein Beitrag von:

Andreas Killinger ist seit 2014 als Produktmanager bei SEEBURGER für Software-Applikationen und -Services für den elektronischen Geschäftsdatenaustausch zuständig. Seine Schwerpunkte liegen auf Lösungen in SAP sowie der elektronischen Rechnung (E-Invoicing) für international agierende Kunden. Nach seiner Ausbildung als Industriemechaniker und seinem Studium der Rechts- und Verwaltungswissenschaften absolvierte er Berufsstationen im öffentlichen Dienst und war von 1999 bis 2013 als SAP Senior Consultant und SAP-Projektleiter für IBM in internationalen SAP Projekten tätig.