E-Invoicing Frankreich: Es gelten neue Termine
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UPDATE Frankreich verschiebt E-Invoicing und E-Reporting Mandat auf September 2026

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UPDATE Frankreich verschiebt E-Invoicing und E-Reporting Mandat auf September 2026

+++ UPDATE: Überarbeiteter Zeitplan für obligatorisches B2B-E-Invoicing und B2C-E-Reporting in Frankreich – Verzögerung bis September 2026 erwartet

Frankreichs Direction générale des Finances publiques (DGFiP) hat vor kurzem eine wichtige Aktualisierung ihres Zeitplans für die Einführung des verpflichtenden E-Invoicings im B2B-Bereich und des E-Reportings im B2C-Bereich angekündigt. Diese Änderung folgt auf die Verwerfung des früheren Umsetzungsplans vom Juli 2024 zu Beginn dieses Jahres. Der überarbeitete Zeitplan, der auf einer Plenarsitzung des französischen Nationalen Forums für elektronische Rechnungsstellung (FNFE-MPE) am 15. September vorgestellt wurde, sieht die folgenden vorläufigen Meilensteine vor, die mit dem Finanzgesetz für 2024, über das spätestens am 31. Dezember abgestimmt wird, offiziell verabschiedet werden müssen:

2024: Frühjahr – Abschluss der Registrierung von Dematerialisierungsbetreibern (OD) und zertifizierten privaten Dematerialisierungsplattformen (PDP)

Im Frühjahr 2024 will Frankreich zwei wichtige Meilensteine in Vorbereitung auf die neue Regelung für das E-Invoicing und das E-Reporting erreichen. Zunächst wird die Registrierung der E-Invoicing-Betreiber (OD) abgeschlossen sein, gefolgt von der Fertigstellung der Partner-Dematerialisierungsplattformen (PDP). Damit sind die Voraussetzungen für die nächsten Phasen der Umsetzung geschaffen.

2024: Ende des Jahres – Fertigstellung des Portals für die öffentliche Rechnungsstellung (PPF)

Im weiteren Verlauf des Jahres 2024 und im ersten Quartal 2025 wird sich Frankreich auf die Fertigstellung des Portals für die öffentliche Rechnungsstellung (Portail Public de Facturation, oder PPF), einer Schlüsselkomponente des neuen Systems, konzentrieren. Dieses Portal wird eine zentrale Rolle bei der Erleichterung des E-Invoicings und des E-Reportings spielen.

2025: Wichtige Pilotphase

Im Jahr 2025 wird eine groß angelegte Pilotphase eingeleitet, in der die neuen Verfahren für das E-Invoicing und das E-Reporting eingehend getestet werden. Diese Phase wird die Feinabstimmung und Optimierung des Systems vor seiner breiten Einführung ermöglichen.

2026: September – Beginn von Phase 1

Ab September 2026 wird voraussichtlich die Phase 1 der Umsetzung beginnen. Laut Verordnung ist sogar eine weitere Verzögerung von drei Monaten möglich.

Ab dem 1. September 2026 werden alle Unternehmen verpflichtet sein, elektronische Rechnungen gemäß den Regeln der Reform zu akzeptieren und müssen daher eine oder mehrere PDPs und/oder die PPF für den Empfang elektronischer Rechnungen wählen.
Ab dem 1. September 2026 beginnt die Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen und elektronischen Berichten für

  • große Unternehmen mit mehr als 1,5 Milliarden Dollar Umsatz oder mehr als 2 Milliarden Dollar Umsatz und mindestens 5.000 Beschäftigten und
  • mittlere Unternehmen mit 250 bis 4.999 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 1,5 Milliarden Euro oder einer Bilanzsumme von bis zu 2 Milliarden Euro.

2027: September – Einführung von Phase 2

Im September 2027 wird die Phase 2 der Umsetzung eingeleitet. Im Erlass ist bereits berücksichtigt, dass sogar eine weitere Verzögerung von drei Monaten möglich ist.

In dieser Phase werden die obligatorischen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung und die elektronische Berichterstattung auf Unternehmen ausgedehnt, die die Kriterien der Phase 1 nicht erfüllen, so dass ein breiteres Spektrum von Unternehmen erfasst wird.

Antrag auf Verlängerung bei der Europäischen Kommission

Darüber hinaus muss Frankreich bei der Europäischen Kommission eine Verlängerung der Ausnahmeregelung der Mehrwertsteuerrichtlinie von 2006 (letzter Absatz auf Seite 1) beantragen, die ihm 2022 gewährt wurde. Diese Ausnahmeregelung erlaubt es Frankreich derzeit, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen, läuft aber am 31. Dezember 2026 aus.

Fazit

Der aktualisierte Zeitplan für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich und die elektronische Berichterstattung im B2B- und B2C-Bereich in Frankreich spiegelt einen bewussteren und schrittweisen Ansatz für die Umsetzung wider. Unternehmen sollten die Entwicklungen genau verfolgen, insbesondere die Bestätigung des Zeitplans im Haushaltsgesetz 2024 und den Antrag auf Verlängerung bei der Europäischen Kommission. Diese Änderungen stehen im Einklang mit weiteren Verzögerungen in ganz Europa, z. B. in Deutschland und Spanien, beim Übergang zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung, was die Komplexität dieses digitalen Wandels verdeutlicht.

SEEBURGER arbeitet aktiv an diesen Themen, um seine Kunden bei der Erfüllung der Rechnungsanforderungen zu unterstützen. Unsere flexible E-Invoicing-Plattform erfüllt bereits mehr als 35 Vorschriften und integriert ständig neue, z. B. in Polen, Deutschland, Spanien, Belgien usw.

Das französische E-Invoicing-Mandat wird etwa 4 Millionen Unternehmen betreffen. Auch wenn es sich verzögert hat, gibt es weiterhin viel zu tun. Wenn Sie Engpässe vermeiden wollen, raten wir Ihnen, vorausschauend zu handeln, um sicher zu sein, dass Sie zum Stichtag bereit sind. Wir würden uns freuen, mit Ihnen über das neue französische Mandat zu sprechen, um Sie mit den besten Informationen zu versorgen, damit Sie die optimale Wahl für Ihr Unternehmen treffen können. Sie erreichen unser französisches Team per Telefon: +33 7 85 98 29 90 oder über unsere Website: https://www.seeburger.com/contact/.

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In der Sitzung des Ministerrats vom 15. September 2021 wurde verkündet, dass die Verpflichtungen zum B2B E-Invoicing und E-Reporting zwischen 2024 und 2026 umgesetzt werden sollen. In unserem Update vom 24. Juni 2021 war noch die Rede von 2023 bis 2025. Unternehmen können sich also über eine verlängerte Umstellungsfrist freuen. Verschaffen Sie sich nachstehend einen kurzen Überblick über die aktuellen Änderungen:

Der Versand elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich wird für Unternehmen in Frankreich schrittweise, in mehreren Wellen zwischen 2024 und 2026, verpflichtend. Die Unternehmensgröße bestimmt hierbei den jeweiligen Termin, ab dem CTC B2B E-Invoicing und E-Reporting obligatorisch werden (s. Abbildung 1).

Ab 1. Juli 2024 gilt jedoch bereits für ALLE Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, privat wie öffentlich, die Verpflichtung, elektronische Rechnungen zu akzeptieren.

Der neue Roll-Out-Plan fürs CTC B2B E-Invoicing und E-Reporting Mandat in Frankreich:

Roll-Out-Plan CTC B2B E-Invoicing und E-Reporting Frankreich, Stand 15. September 2021
Abbildung 1: Roll-Out-Plan CTC B2B E-Invoicing und E-Reporting Frankreich, Stand 15. September 2021

Die allgemeine Einführung der elektronischen Rechnungsstellung bei inländischen Umsätzen zwischen Steuerpflichtigen (B2B) und für die ergänzende Übermittlung von Transaktionsdaten (internationales B2B, B2C und Zahlungsdaten) wird damit erst 18 Monate später als ursprünglich geplant zur Pflicht.

Für alle Details zur Einführung von CTC, B2B E-Invoicing und E-Reporting in Frankreich lesen Sie unsere ausführlichen Blogbeiträge vom 24. Juni 2021 und einführend vom 27. Januar 2020.

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Gerrit Onken

Ein Beitrag von:

Gerrit Onken ist seit 2010 bei SEEBURGER als Produktmanager für Softwareanwendungen und für den Bereich Elektronischer Datenaustausch (EDI) tätig. Seine Schwerpunkte sind Lösungen für SAP, elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) und die Digitalisierung von geschäftlichen und technischen Prozessen für global agierende Kunden. Ursprünglich gelernter Bankkaufmann, absolvierte Gerrit Onken ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Industriemanagement und Wirtschaftsinformatik. Nach seiner Tätigkeit in der Finanzbranche arbeitete er von 2004 bis 2010 als Manager und Projektleiter bei einer der fünf größten Unternehmensberatungen mit internationalen BPOs in der Banken- und Automobilbranche.