E-Reporting Baskenland: Die Vorschriften der drei Provinzen
E-Invoicing

Ticket BAI – das E-Reporting-Mandat von Rechnungen für das Baskenland

| | Produktmanager SAP und Global E-Invoicing, SEEBURGER
Ticket BAI – das E-Reporting-Mandat von Rechnungen für das Baskenland

Ein Land, zwei Steuerbehörden, drei Provinzräte. Mit Ticket BAI hat das Baskenland hat seit 1. Januar 2022 ein neues System zum E-Reporting von Rechnungen eingeführt. Dieses hat einige Besonderheiten: Die autonome Region Baskenland unterhält nicht nur ein eigenes Steuersystem neben dem der spanischen Steuerbehörde. Auch haben die drei baskischen Provinzen Álava, Vizcaya und Guipúzcoa hierzu jeweils individuelle Anpassungen vorgenommen, die berücksichtigt werden müssen. Erhalten Sie im Folgenden einen umfassenden Überblick über die entsprechenden Regelungen und deren Inkrafttreten.

Ticket BAI ist das neue Modell zum E-Reporting von Rechnungen, das von den drei baskischen Provinzräten der Provinzen Álava, Vizcaya und Guipúzcoa und der baskischen Regierung entwickelt wurde und nun gemeinsam genutzt werden soll. Das Hauptziel des Ticket BAI besteht darin, die Steuerhinterziehung zu vermeiden und die „Deklaration aller Verkaufsvorgänge“ zu gewährleisten, die von natürlichen oder juristischen Personen durchgeführt werden und wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. So meldete z. B. die Region Viskaya der baskischen Steuerbehörde im Jahr 2016, allein im Jahr 2015 einen Steuerbetrug in Höhe von 450 Millionen Euro aufgedeckt zu haben.

  • Die baskische Steuerbehörde hat daher festgelegt, dass seit dem 1. Januar 2022 alle Unternehmen, die sich im Geltungsbereich der baskischen Steuerprüfung befinden, verpflichtet sind, eine spezielle Rechnungssoftware für ihre Einnahmen zu verwenden.

Diese Änderung betrifft alle Händler, unabhängig von ihrer Tätigkeit. Die spanische Regierung hat Ende 2021 einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, den das Parlament in Spanien am 24.02.2022 in einer Sitzung genehmigt hat. Das Gesetz, welches jetzt (Stand 15.03.2022) auf seine Veröffentlichung im Staatsanzeiger „Boletín Oficial del Estado“ (BOE)  wartet, schreibt die Ausstellung und den Empfang elektronischer Rechnungen für alle spanischen Unternehmen und Selbständige vor.

Das neue baskische Mandat ist dennoch rechtlich möglich, da in Spanien zwei unterschiedliche Steuerbehörden nebeneinander bestehen: eine speziell für diese nördliche autonome Gemeinschaft im Baskenland und eine für den Rest Spaniens.

Da es sich um ein gemeinsames Projekt der drei Provinzen Álava, Guipúzcoa und Vizcaya handelt, wird Ticket BAI durch die Gesetze der einzelnen Provinzräte noch einmal extra angepasst.  Das bedeutet, dass die Umsetzung – je nachdem, an welchen Provinzrat zu melden ist – unterschiedlich ausfällt.

Wer ist vom E-Invoicing-Mandat betroffen?

Das Mandat betrifft grundsätzlich

  • natürliche Personen und
  • juristische Personen,

die in einer der drei Provinzen der baskischen Regierung wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben und die entweder der persönlichen Einkommensteuer (Impuesto sobre la renta de las personas físicas „IPRF“) oder der Körperschaftsteuer unterliegen.

Folgendes muss an Ticket BAI übertragen werden:

  • einfache Rechnungen, welche nicht alle Bestandteile, wie z. B. die Umsatzsteueridentifikationsnummer, einer vollständigen Rechnung enthalten,
  • vollständige Rechnungen elektronisch oder in Papierform,
  • Quittungen, die ausgestellt werden, auch wenn keine Verpflichtung dazu besteht.

Ab wann muss Ticket BAI genutzt werden?

Ticket BAI befindet sich in jedem Provinzrat der drei Provinzen Álava, Guipúzcoa und Vizcaya noch in unterschiedlichen Entwicklungsstadien. Gemein haben die drei Provinzen, dass von den Provinzräten bereits technische Voraussetzungen und Umsetzungszeitpläne bekannt gegeben wurden – wenn auch von Provinz zu Provinz unterschiedlich.

Álava

Die Provinz Álava, als Vorreiter, hat ihr Umsetzungsdatum und die entsprechende Verordnung bereits Anfang 2021 veröffentlicht.

Álava wird sich „phasenweise“ in das Ticket BAI-System eingliedern:

Timeline für die  Einführung des E-Reporting von Rechnungen in der baskischen Provinz Álava
Abbildung 1: Timeline für die  Einführung des E-Reporting von Rechnungen in der baskischen Provinz Álava
  • Phase 1, Beginn 1. Januar 2021: Das Ticket BAI-System darf freiwillig genutzt werden.
  • Phase 2, Beginn 1. April 2022: Beratungsunternehmen sind verpflichtet, das Ticket BAI-System zu nutzen.
  • Phase 3, Beginn 1. Juli 2022: Die Verpflichtung zur Nutzung des Ticket BAI-System gilt zum einen für Apotheken. Zum anderen sind Steuerzahler betroffen, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Kenntnisse oder Fähigkeiten in den Dienst anderer stellen und dafür eine finanzielle oder materielle Vergütung erhalten.
  • Phase 4, Beginn 1. Oktober 2022: Alle verbleibenden Steuerzahler sind verpflichtet, das Ticket BAI-System zu nutzen.

Guipúzcoa

Die Ticket BAI-Testumgebung der Provinz Guipúzcoa ist bereits seit Oktober 2021 online, sodass Unternehmen mit dem Testen beginnen konnten. Das Finanzamt der Provinz Guipúzcoa fordert dabei, dass die XML-Ticket-BAI-Datei sofort nach Erstellung der E-Rechnung an die Verwaltung gesendet wird.

Folgender Umsetzungszeitplan gilt hier:

Timeline für die Einführung des E-Reporting von Rechnungen in der baskischen Provinz Guipúzcoa für 2022 und 2023
Abbildung 2: Timeline für die Einführung des E-Reporting von Rechnungen in der baskischen Provinz Guipúzcoa für 2022 und 2023
  • Phase 1, Beginn 1. Januar 2021: Start der freiwilligen Nutzung des Ticket Bai-Systems.
  • Phase 2, Beginn Juli 2022: Alle Steuerfachleute bzw. Steuerverwaltungsfachleute, die regelmäßig Verwaltungsdienstleistungen in Steuerangelegenheiten erbringen, haben das Ticket BAI zu nutzen.
  • Phase 3, Beginn 1. September 2022: Verpflichtende Nutzung des Ticket BAI für gesetzlich bestimmte berufliche Gruppen bzw. Tätigkeiten, geregelt im „NORMATIVEN FORAL DEKRET 1/1993 vom 20. April“. Betroffen sind hier die Gruppen 834 bis 849 des 1. Abschnitts und 011 bis 841 des 2. Abschnitts.
  • Phase 4, Beginn November 2022: Pflicht zur Nutzung Ticket BAI durch Unternehmen aus dem B2C-Bereich und HORECA.
  • Phase 5, Beginn April 2023: Pflicht zur Nutzung Ticket BAI für Steuerzahler der Branchen Immobilienbau und -entwicklung, Transport sowie Freizeit, Kultur und persönliche Dienstleistungen.
  • Phase 6, Beginn 1. Juni 2023: Pflicht zur Nutzung Ticket BAI für Steuerzahler aus den Branchen Fertigung, Großhandel, Telekommunikation sowie Finanzen und Kunst.

Vizcaya

In der Steuerbehörde des Provinzrates von Vizcaya muss die TBAI-XML nicht gesendet werden. Emittenten sind verpflichtet, TBAI-XML Dateien zu speichern und die Informationen über die Economic Operations Registry Books (LROE) zu senden.

Die Provinz Vizcaya hat entschieden, das Ticket BAI-System in zwei Phasen einzuführen:

Timeline für die Einführung des E-Reporting von Rechnungen in der baskischen Provinz Vizcaya
Abbildung 3: Timeline für die Einführung des E-Reporting von Rechnungen in der baskischen Provinz Vizcaya
  • Phase 1, Beginn 1. Januar 2022: Freiwillige Nutzung von TBAI-XML.
  • Phase 2, Beginn Januar 2024: Pflicht zur Nutzung von TBAI-XML.

In Vizcaya ist das Ticket BAI-System Teil des BATUZ-Projekts, das weitere umfassendere Maßnahmen zur Eindämmung des Steuerbetrugs und zur Verbesserung der Einhaltung der Steuervorschriften durch die Steuerzahler umfasst.

Wie erfolgt das Reporting an das Ticket-BAI System?

Grundsätzlich muss ab dem jeweiligen Erfüllungstermin, welcher in den Provinzen eigenständig festgelegt wird, bei allen Verkäufen oder erbrachten Dienstleistungen eine XML-TBAI-Datei mit Steuerinformationen erstellt und mit einem digitalen Zertifikat signiert werden. Anschließend ist diese Datei bei der Steuerbehörde bzw. an das TBAI-System des jeweiligen Provinzrats automatisch zu übertragen.

Der Rechnungssteller muss eine Rechnung mit der

  • TBAI-ID (ein Code, der verwendet wird, um die Rechnung im System zu identifizieren und der die Beziehung zwischen einer Rechnung und der TBAI-Datei sicherstellt),
  • dem TBAI-QR Code (ein zweidimensionaler Code, der dem Empfänger steuerliche Informationen zur fraglichen Rechnung gibt)
  • und ausreichenden Informationen (Parteien, Nummer, Datum, Aufschlüsselung, Beschreibung) erstellen, damit der Endkunde die Richtigkeit der Rechnung nachweisen kann.
Beispiel eines TBAI QR Code TBAI-ID für das Reporting an das Ticket BAI-System
Abbildung 4: Beispiel eines TBAI QR Code TBAI-ID für das Reporting an das Ticket BAI-System
Beispielverlauf des E-Reporting elektronischer Rechnungen im Baskenland via TBAI-System
Abbildung 5: Beispielverlauf des E-Reporting elektronischer Rechnungen im Baskenland via TBAI-System
  • Schritt 1: Übertragung der Rechnung an den Rechnungsempfänger
  • Schritt 2: Automatische Übertragung TBAI-Datei an die Steuerbehörde bzw. an das TBAI-System des jeweiligen Provinzrats.

Nach der Übertragung erstellt das Ticket BAI-System erstellt dann eine „digitale Kette“ ähnlich einer „Blockchain“ mit ausgestellten Rechnungen, die elektronisch signiert sind. Diese Deklarationsmethode garantiert die Authentizität und Integrität, indem sie die Löschung oder Manipulation elektronischer Rechnungen verhindert.

Welche Anreize zur Nutzung und Sanktionen bei Nichtnutzung bestehen für den Steuerzahler?

Anreize monetärer Art wurden zur Motivation der Steuerpflichtigen geschaffen, wenn diese das System bereits vor der verpflichtenden Nutzung auf freiwilliger Basis einsetzen.

  • Bei diesen Unternehmen wird die Einkommensteuer um 30 % oder 60 % gesenkt.
  • Je nach Region, in der diese Unternehmen ansässig sind, kann mit einem maximalen Abzug von 5.000 € für mehr als ein Jahr gerechnet werden.

Um diese Ticket BAI-Initiative zu fördern und alle Steuerpflichtigen dazu zu bringen, sich an die neuen Vorschriften zu halten, wurden Sanktionen bei Verstößen in der Foral-Verordnung 5/2020 geregelt.

Die Höhe der Sanktionen variiert von Fall zu Fall. Diejenigen, die sich nicht an das Gesetz halten, müssen eine Strafe von bis zu 20 % ihres Vorjahresumsatzes zahlen, mindestens aber 20.000 €, unabhängig von ihrer Umsatzkapazität oder Art des Geschäfts.

Ein ähnlicher Ansatz wird für diejenigen verfolgt, die wertvolle Daten vernichten, manipulieren oder löschen. In diesem Fall betragen die Strafen bis zu 20 % ihres Vorjahresumsatzes, mindestens jedoch 40.000 €.

Bei Wiederholungstaten betragen die Sanktionen in beiden Fällen bis zu 30 % des Vorjahresumsatzes und eine Mindeststrafe von 60.000 € für die Zerstörung, Manipulation oder Löschung von Daten, während die Strafen bei Nichteinhaltung des Gesetzes ein Minimum von 30.000 € erreichen.

Wie geht es weiter in Spanien?

Von 2024 bis 2026 steht für Unternehmen und Selbständige in Spanien die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen B2B E-Invoicing-Anforderungen an. Diese regeln u.a. das Erstellen, Versenden, Aufbewahren und Herunterladen von E-Invoices. Zusätzlich sieht ein noch nicht genehmigter Gesetzesentwurf, vom 21.02.2022, vor, dass u.a.

  • besondere Computersysteme zur Rechnungserstellung verwendet werden,
  • Rechnungen neue Pflichtangaben wie Identifizierungscode und einen „QR“-Code beinhalten und
  • Rechnungsdatensätze bei Bedarf an die Spanische Steuerbehörde AEAT elektronisch übermittelt werden können.

Dieser zweite Gesetzesentwurf zeigt klar die Analogie zu den TBAI-Anforderungen im Baskenland auf.

Wie kann SEEBURGER helfen?

Mit der SEEBURGER BIS E-Invoicing-Solution und als erfahrener Anbieter von globalen E-Invoicing-Lösungen unterstützen wir die EU-weiten und internationalen Compliance-Anforderungen  in über 50 Ländern. Wir unterstützen mit unseren Lösungen die Automatisierung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen. Dazu bieten wir tiefe Prozessintegration in beliebige ERP-Systeme, wie beispielsweise die nahtlose Integration von SAP S/4HANA über die SAP API Business Hub. Als etablierter und erfahrener Anbieter von Cloud-Services ermöglichen wir beispielsweise mit unserem Invoice Portal Service die automatisierte Rechnungsverarbeitung – vom Rechnungseingang bis zur Buchung.

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Andreas Killinger

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Andreas Killinger ist seit 2014 als Produktmanager bei SEEBURGER für Software-Applikationen und -Services für den elektronischen Geschäftsdatenaustausch zuständig. Seine Schwerpunkte liegen auf Lösungen in SAP sowie der elektronischen Rechnung (E-Invoicing) für international agierende Kunden. Nach seiner Ausbildung als Industriemechaniker und seinem Studium der Rechts- und Verwaltungswissenschaften absolvierte er Berufsstationen im öffentlichen Dienst und war von 1999 bis 2013 als SAP Senior Consultant und SAP-Projektleiter für IBM in internationalen SAP Projekten tätig.