Italien schreibt Nutzung der Online-Plattform SdI für B2B E-invoicing vor
E-Invoicing

Aktuelle Gesetzesänderung in Italien schreibt die Nutzung der Online-Plattform SdI für Business-to-Business E-invoicing vor

| | Produktmanager Softwareanwendungen/Dienstleistungen elektronischer Geschäftsdatenaustausch, SEEBURGER

FatturaPA FatturaB2B

Was ist SdI?

Bereits seit 2015 müssen in allen Wirtschaftsbeziehungen mit der öffentlichen Verwaltung Rechnungen in elektronischer Form (E-Invoicing) erstellt, signiert und über ein Austauschsystem – Sistema di Interscambio“ (SdI) – übertragen werden. Durch diese Vorschrift wurden innerhalb der ersten 2 Jahre bereits knapp 3 Mio. elektronische Rechnungen über SdI ausgetauscht. (https://blog.seeburger.com/de/signierte-fatturapa-rechnungen-in-italien-ubers-austauschsystem-sdi-verschicken/)

Seit Januar 2017 darf SdI für den Rechnungsaustausch zwischen privaten Unternehmen genutzt werden – allerdings mit sehr überschaubaren Ergebnissen von weniger als 100.000 Rechnungen in 2017.

Was ist neu?

Mit der aktuellen Gesetzesänderung schreibt Italien für den elektronischen Business-to-Business-Rechnungsaustausch die Nutzung des SdI-Systems gesetzlich vor.

Konkret gilt:

  1. Ab dem 1. Januar 2019 müssen ein- und ausgehende Rechnungen, die etwas mit Kraftstoffen zu tun haben, über das SdI-Verfahren ausgetauscht werden, unter anderem dann mit elektronischer Signatur und Zeitstempel.
  2. Ab dem 1. September 2018 müssen zollfreie Wareneinkäufe privater Haushalte aus Nicht-EU-Ländern ab einem Schwellenwert von 155 € inklusive Mehrwertsteuer pro Rechnung über SdI laufen.
  3. Ab dem 1. Januar 2019 muss SdI für alle anderen Rechnungen genutzt werden.

Damit nimmt Italien in Europa eine Vorreiterstellung beim elektronischen Rechnungsaustausch ein, welche man in ähnlicher Form nur von Ländern wie der Türkei oder aus Südamerika kennt. Diese Länder setzen bereits seit Jahren ein sogenanntes Clearance-Modell ein, bei welchem Rechnungen mit Umsatzsteuerdaten und weiteren Informationen über eine staatliche Online Plattform ausgetauscht, geprüft und registriert werden.

Spannend bleibt, wann die nächsten europäischen Länder dem „Modell Italien“ folgen werden.

Alle Unternehmen mit Niederlassungen in Italien müssen sich also jetzt rechtzeitig auf diese Gesetzesänderung bei der Rechnungsstellung vorbereiten. SEEBURGER steht Ihnen hier als langjährig erfahrener Experte in der Vielzahl der E-Invoicing-Formate und Mandate gerne kompetent zur Verfügung.

Eine schnelle Umsetzung dieser Anforderungen kann dabei durch die Buchung eines entsprechenden E-Invoicing Cloud Service bei SEEBURGER erfolgen. Hier wird dann ohne großen Vorinvest einfach das tatsächlich genutzte Belegvolumen „pay per use“ verrechnet.

Diese geringen Gebühren schnellen einen schnellen ROI sicher und sorgen für die Abdeckung aller Compliance-Anforderungen.

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Gerrit Onken

Ein Beitrag von:

Gerrit Onken ist seit 2010 bei SEEBURGER als Produktmanager für Softwareanwendungen und für den Bereich Elektronischer Datenaustausch (EDI) tätig. Seine Schwerpunkte sind Lösungen für SAP, elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) und die Digitalisierung von geschäftlichen und technischen Prozessen für global agierende Kunden. Ursprünglich gelernter Bankkaufmann, absolvierte Gerrit Onken ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Industriemanagement und Wirtschaftsinformatik. Nach seiner Tätigkeit in der Finanzbranche arbeitete er von 2004 bis 2010 als Manager und Projektleiter bei einer der fünf größten Unternehmensberatungen mit internationalen BPOs in der Banken- und Automobilbranche.