E-Invoicing in Deutschland | Das steht im Koalitionsvertrag
E-Invoicing

Koalitionsvertrag der Regierung: Verpflichtendes E-Invoicing-System in Deutschland

| | Produktmanager Software-Applikationen/-Services elektronischer Geschäftsdatenaustausch, SEEBURGER
Plan der Regierung: Es soll verpflichtendes E-Invoicing-System kommen

Seit November 2021 hat Deutschland eine neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP. Ein Thema, das sich die sogenannte Ampelkoalition ganz oben auf ihre Liste gesetzt hat, ist die Digitalisierung Deutschlands. Teil der Digitalisierungsbestrebungen wird unter anderem die Einführung eines verpflichtenden E-Invoicing-Systems in Deutschland sein. Unser E-Invoicing-Experte Rolf Wessel hat sich diese Passage im Koalitionsvertrag einmal genauer angesehen und Folgeschlüsse für Unternehmen in Deutschland daraus gezogen.

Die Verpflichtung zum E-Invoicing hat laut Koalitionsvertrag zum Ziel, den Steuerbetrug in Deutschland zu bekämpfen. Wie das genau funktionieren soll und welche Vorteile dies für die beteiligten Akteure hat, erfahren Sie im Folgenden:

Die E-Invoicing-Passage im Koalitionsvertrag in Deutschland

Bereits seit November 2020 ist in Deutschland der Einsatz von XRechnung im B2G-Bereich Pflicht. Diese Pflicht soll nun auf B2B ausgeweitet werden. Der Grund hierfür sind Bestrebungen der Ampelkoalition, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Verwaltung zu modernisieren:

„Wir werden weiterhin den Umsatzsteuerbetrug bekämpfen. Dieser Weg soll in Zusammenarbeit mit den Ländern intensiviert werden. Wir werden schnellstmöglich ein elektronisches Meldesystem bundesweit einheitlich einführen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. So senken wir die Betrugsanfälligkeit unseres Mehrwertsteuersystems erheblich und modernisieren und entbürokratisieren gleichzeitig die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Betrieben.“ [1]

Der Umsatzsteuerbetrug soll also durch ein elektronisches Meldesystem bekämpft werden, das die Kontrolle von Rechnungen vorsieht. Ein weiterer Punkt adressiert die Weiterleitung von Rechnungen. Doch was genau verbirgt sich nun dahinter und wie kann so ein Umsatzsteuerbetrug eigentlich vonstattengehen?

E-Invoicing Deutschland: Warum lädt gerade die Umsatzsteuer zum Betrügen ein?

Der Staat hat durch die Umsatzsteuer die meisten Steuereinnahmen. Jedoch betreffen die meisten Steuerhinterziehungsdelikte die Umsatzsteuer. Grundlage hierfür ist die ausgestellte Rechnung.

Ein Beispiel für die Durchführung des Umsatzsteuerbetruges: Die Umsatzsteuer wird normalerweise von Unternehmen an das Finanzamt abgeführt. Geschieht dies allerdings nicht, wird es zum Problem beziehungsweise zu einem Betrugsdelikt, wenn das Unternehmen die ausgewiesene Umsatzsteuer als sogenannte Vorsteuer beim Finanzamt geltend macht. Das Finanzamt erstattet dem Unternehmen die Umsatzsteuer als Vorsteuer, hat aber für den Umsatz niemals Umsatzsteuer auf der Vorstufe erhalten.

Die Bundesregierung hat keine genauen Zahlen, wie viel Steuer ihr durch diese Art des Umsatzsteuerbetrugs verloren geht, doch soll der Wert bei circa 22 Milliarden Euro liegen. In allen EU-Ländern zusammen geht man gar von einem Verlust von 140 Milliarden Euro aus.[2]

Vorteile eines Umstiegs auf E-Invoicing in Deutschland

Umsatzsteuerbetrug ist ein wesentlicher Grund für den Pflichtumstieg auf E-Rechnung im Koalitionsvertrag. Dennoch ist er nicht der einzige:

  • Kosten können gesenkt,
  • externer Druck durch Handelspartner minimiert,
  • Prozesse innoviert sowie automatisiert und
  • die Qualität der Eingangsrechnungsbearbeitung optimiert werden.

Der Umstieg auf E-Invoicing birgt also viele Vorteile, sowohl für Rechnungssender als auch -empfänger.

E-Invoicing in Deutschland: Vorteile für Rechnungssender

Für den Rechnungssender fallen durch papierlose Prozesse bedeutend weniger bis gar keine Kosten mehr für Druck, Porto, Verarbeitung und Material an. Als positiver Nebeneffekt wird durch die E-Rechnung CO2 reduziert und somit die Umwelt geschont. Durch eine Integration in ERP-Systeme wird die Rechnung ohne Medienbruch beim Empfänger verarbeitet. Dies garantiert eine hundertprozentige Datenqualität – jederzeit.

E-Invoicing in Deutschland: Vorteile für Rechnungsempfänger

Die Vorteile für den Rechnungsempfänger ähneln denen des Rechnungssenders: Auch der Empfänger spart viel Kosten und Zeit bei Bearbeitung und Einpflegen der Rechnung in das eigene System; dies geschieht ohne Fehler automatisiert. Rechnungen gehen aus diesem Grund seltener verloren. Manuelle Eingabefehler werden durch die elektronische Rechnung vermieden. Da Pflichtfelder existieren und vor Versand befüllt werden müssen, kommen weniger fehlerhafte und damit unzulässige Rechnungen beim Empfänger an. Auch die Kosten bei Personal und der Archivierung werden gesenkt. Der Prozess “Purchase-to-Pay“ wird weiterhin spürbar beschleunigt und verbessert.

Broschüre

Mehr Vorteile beim Umstieg auf E-Invoicing finden Sie in unserem Ratgeber zu „E-Invoicing/ZUGFeRD“.

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Wie wird das E-Invoicing-System in Deutschland geplant?

Nachdem Sie nun die Vorteile einer E-Rechnung im Vergleich zur papiergebundenen Version kennengelernt haben, stellt sich die Frage: Wie planen die Regierungsparteien das elektronische Meldesystem? Aktuell lässt sich dies noch nicht absehen. Unsere SEEBURGER-E-Rechnungsexperten sehen hierfür jedoch mehrere mögliche Ansätze.

Beispielsweise könnte an die bereits verpflichtende XRechnung angeknüpft werden und diese über ein zentrales Portal, das gewünschte elektronische Melderegister, abwickeln. Eine weitere Möglichkeit ist, gesammelte E-Rechnungen am Ende jeden Monats an das Melderegister zu schicken.

Wie machen es andere Länder?

Da es für Deutschland mehrere denkbare Ansätze gibt, lohnt sich ein Blick in die EU-Nachbarstaaten, die bereits ein E-Invoicing-System etabliert haben. Dabei gibt es erhebliche Unterschiede der E-Invoicing-Systeme zwischen den einzelnen Ländern:

  • In Italien ist FatturaPA für B2G und B2B verpflichtend. E-Rechnungen im XML-Format werden über eine zentrale Schnittstelle an die italienische Steuerbehörde verschickt. Das System prüft die E-Rechnung und schickt sie anschließend an den adressierten Rechnungsempfänger.
  • In Polen wurde eine freiwillig nutzbare E-Invoicing-Plattform seit Ende 2021 zur Verfügung gestellt. Unternehmen können hier am Ende eines Monats ihre Rechnungen gesammelt an ein zentrales Register schicken. Die Finanzbehörde möchte die obligatorische E-Rechnung jedoch bis 2024 einführen.
  • Auch Serbien arbeitet elektronisch und führte ein verpflichtendes E-Invoicing-System im Mai 2022 ein. Rechnungen müssen über ein staatliches Portal verschickt werden.
  • In Frankreich wird ein elektronisches Meldesystem bis 2025 obligatorisch. B2B-Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt ihre Rechnungen elektronisch versenden.
  • In Finnland werden Rechnungen über ein elektronisches Rechnungsstellersystem. Dabei wird jedoch keine Steuerbehörde einbezogen.

Fazit der E-Invoicing-Pflicht in Deutschland

Ein Blick auf die europäischen Nachbarn zeigt: Möglichkeiten gibt es viele, Umsatzsteuerbetrug wie im Koalitionsvertrag angekündigt, zu bekämpfen. Am wahrscheinlichsten ist die Variante, Rechnungen in ein Portal hochzuladen, automatisch in das gewünschte Format umzuwandeln und zu verschicken.[3] Die deutsche E-Invoicing-Lösung wird sich höchstwahrscheinlich an bereits bestehenden Systemen orientieren. Um länderübergreifende Geschäfte und Transaktionen zu tätigen, muss sichergestellt werden, dass verschiedene E-Invoicing-Systeme untereinander Daten austauschen können und keine „Inseln“ von E-Invoicing-Systemen entstehen. Die EU plant aus diesem Grund die Einführung einer verpflichtenden Lösung.

Die Einführung eines E-Invoicing-Systems ist eine Herausforderung, sowohl technisch als auch organisatorisch. Dennoch bietet sich durch die E-Rechnungspflicht auch die Möglichkeit, die Digitalisierung und Automatisierung der unternehmensinternen Prozesse voranzutreiben. Auf dem E-Rechnungsgipfel 2022 wurde gar darüber diskutiert, wie sinnvoll es ist, obligatorisch neben Rechnungen auch Bestellungen (Order-X) oder Lieferscheine (Deliver-X) elektronisch auszutauschen.[4]

E-Invoicing in Deutschland: Wie SEEBURGER bei der Produktivsetzung hilft

Die SEEBURGER AG bietet für jede Unternehmensgröße eine E-Invoicing-Lösung in der Cloud und/oder On-Premises an, die es den Unternehmen ermöglicht, in wenigen Tagen produktiv zu gehen. So bietet unser cloudbasierter Invoice Portal Service eine automatisierte Eingangsrechnungsverarbeitung von der Entgegennahme bis zur abschließenden Buchung. Der ebenfalls als Cloudlösung verfügbare Invoice Delivery Service unterstützt bei der Umsetzung von XRechnung und ZUGFeRD. Für den Austausch von Dokumenten via Peppol bietet der SEEBURGER Peppol Access Point eine schnelle und einfache Anbindungsmöglichkeit. Erfahren Sie in einem ersten Gespräch, wie Sie E-Invoicing gewinnbringend für sich einsetzen und Ihrem Unternehmen einen Digitalisierungsschub geben können.


[1] Koalitionsvertrag 2021-2025, S. 132. (abgerufen am 12.08.2022).

[2] Vgl. Bundesrechnungshof: Umsatzsteuerbetrug: Finanzbehörden digital aufrüsten (abgerufen am 12.08.2022).

[3] Vgl.: AFI Solutions: E-Rechnungspflicht? Die Zukunft der E-Rechnung in Deutschland (abgerufen am 12.08.2022).

[4] Vgl.: XimantiX: E-Rechnungs-Gipfel 2022 (abgerufen am 12.08.2022).

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Rolf Wessel

Ein Beitrag von:

Rolf Wessel ist seit 2010 Produktmanager bei SEEBURGER für Software-Applikationen und -Services für den elektronischen Geschäftsdatenaustausch. Seine Schwerpunkte liegen auf Lösungen für SAP, der elektronischen Rechnung (E-Invoicing) und Innovationen für die Digitalisierung fachlicher sowie technischer Geschäftsprozesse. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat Rolf Wessel als Experten berufen. Als Projektleiter bei der United Nations Centre for Trade Facilitation and Electronic Business (UN/CEFACT) erarbeitet er internationale Handelserleichterungen und etabliert Standards für elektronische Geschäftsprozesse. Weiterhin vertritt er die deutsche Delegation des FeRD beim deutsch-französischen Workshop mit dem Forum National de la Facture Electronique (FNFE) und unterstützt damit die Regierungsinitiative zur internationalen Standardisierung und Harmonisierung von E-Invoicing-Prozessen. Er ist Mitarbeiter im Arbeitsgremium "Elektronisches Geschäftswesen" beim Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) und Verband elektronische Rechnung (VeR). Rolf Wessel ist Diplom-Wirtschaftsinformatiker (FH) mit den Schwerpunkten Finanzwirtschaft und Produktionsplanung. Nach Berufsstationen in der Elektro-, Finanz-, Konsumgüter-, Software- und Mineralölindustrie war er von 2003 bis 2010 Systemanalytiker und IT-Projektleiter im Handels- und Logistikumfeld.