? Geplante Änderungen für 'Sistema di Interscambio' (SdI) in Italien
E-Invoicing

Italien veröffentlicht zum E-Invoicing neues XML-Schema für FatturaPA

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Italien veröffentlicht zum E-Invoicing neues XML-Schema für FatturaPA

Die FatturaPA ist der italienische, XML-basierte elektronische Rechnungsstandard, der sowohl für Business-to-Government („B2G“) E-Invoicing als auch für elektronische Rechnungen zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen (Business-to-Business „B2B“) vorgeschrieben ist. E-Invoices im FatturaPA- Format werden über das Austauschsystem ‚Sistema di Interscambio‘ (SdI) versendet und empfangen. In diesem Blog erhalten Sie einen Überblick über die aktuellsten Neuigkeiten und regulatorischen Änderungen zur FatturaPA. Lesen Sie auch das Update vom 21. Juni 2021.

FatturaPA für B2G und B2B in Italien

Das Austauschsystem „Sistema di Interscambio“ (SdI) ist nichts anderes, als ein „virtueller Postbote“ der italienischen Steuerbehörde, dessen Aufgabe es ist, Dateien mit elektronischen Rechnungen zu empfangen, zu prüfen, zu beglaubigen und zu übermitteln.

Die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) hat die Art und Weise wie Rechnungen erstellt, versendet, empfangen und gespeichert werden, radikal verändert. SEEBURGER begann bereits im Jahr 2008, sich mit der elektronischen Rechnungsstellung zu befassen. In diesem Jahr forderte die Europäische Union (EU) die Mitgliedsstaaten auf, einen geeigneten regulatorischen und technologischen Rahmen zu schaffen, um das gesamte Rechnungs- und Steueraufsichtssystem digital zu verwalten.

Informieren Sie sich über alles, was Sie über E-Invoicing wissen sollten, in unserem strukturierten Leitfaden.

Italien hat mit dem Ziel, die Steuerhinterziehung einzudämmen, eine Vorreiterrolle in Europa eingenommen: Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung an die italienischen öffentlichen Verwaltungen (FatturaPA) trat am 31. März 2015 in Kraft, während das Haushaltsgesetz von 2018 die Verpflichtung seit dem 1. Januar 2019 auf alle privaten Einrichtungen ausdehnt (Fattura B2B).

Durch die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Sektor wurden Unternehmen dazu gezwungen, sowohl ihre internen Prozesse, als auch die Abläufe mit ihren Geschäftspartnern im Hinblick auf die Digitalisierung zu überprüfen. Es geht also nicht mehr nur darum, eine einfache Rechnung über eine alternative Methode auszutauschen, sondern vielmehr darum, einen innovativen Weg zu fördern, der den gesamten Lebenszyklus von Transaktionen und Kunden-Lieferanten-Beziehungen umfasst.

SdI ist ein großer Erfolg:

Über zwei Milliarden Dokumente haben das SdI erfolgreich durchlaufen. Der Datenaustausch fand hauptsächlich in den Bereichen B2B (Mehrwertsteuer) und B2C (Steuer-ID-Nummern), mit einer Minderheit von B2G (Öffentliche Verwaltung) statt.

Diese Zahlen belegen das digitale Wachstum des Landes, das, angetrieben durch steuerliche und regulatorische Auflagen, einen qualitativen und quantitativen digitalen Wandel erreicht hat, von dem alle Beteiligten – Kunden, Lieferanten und öffentliche Verwaltungen – profitieren. Nachdem die gesteckten Ziele, durch eine nachhaltige Steuerpolitik und durch Umweltschutzmaßnahmen wie der Rückführung von Geldern aus Steuerhinterziehung und der Verringerung des Papierverbrauchs erreicht sind, sollen im Jahr 2020 neue digitale Herausforderungen angegangen werden.

2020 – Der Digitalisierungsprozess geht weiter

NSO (Order Sorting Node) für den Gesundheitssektor

Seit dem 1. Februar 2020 sind die öffentlichen Verwaltungen des nationalen Gesundheitssystems verpflichtet, Warenbestellungen in elektronischer Form zu tätigen, damit diese über die NSO-Plattform (Order Sorting Node) laufen. Das NSO ist somit ein an das SdI angeschlossenes System. Diese Verpflichtung wird ab dem 1. Januar 2021 auf Bestellungen von Dienstleistungen ausgeweitet.

Das NSO ist für alle Unternehmen, Zulieferer oder Zwischenhändler im Gesundheitswesen relevant, die mit öffentlichen Unternehmen zusammenarbeiten. Die Architektur des NSO basiert auf der SdI-Infrastruktur. Die verschiedenen Möglichkeiten, wie Lieferanten und öffentliche Verwaltungen elektronische Bestelldokumente über das NSO austauschen können, ähneln den bekannten Übertragungskanälen der SdI-Plattform, zu denen der neue europäische Kanal Peppol hinzugekommen ist.

Neue XML-Versionen und technische Spezifikationen für ‚Sistema di Interscambio‘ (SdI)

Der digitale Wandel 2020 bringt auch die folgenden drei Versionsupdates mit sich:

  1. Die neue Version 1.6.1 des XML-Formats für den B2B-Kanal
  2. Die neue Version 1.3.1 des XML-Formats für den B2G-Kanal
  3. Die neue Version 1.8.1 für die SdI-Plattform

Diese gelten nicht nur für den Gesundheitssektor, sondern auch für alle Kunden, Lieferanten und öffentlichen Verwaltungen, die das Austauschsystem SdI nutzen.

Es handelt sich um eine vollständige Neugestaltung der elektronischen Rechnung ab dem 1. Oktober 2020. Grundlage dafür ist die am 20. April auf der Website der italienischen Steuerbehörde Agenzia delle Entrate veröffentlichte Durchführungsverordnung Nr. 166579/2020. Mit ihr wird die vorherige Maßnahme Nr. 99922/2020 vom 28. Februar 2020 aufgrund des Covid-Notstands geändert, während die neuen Bestimmungen ab dem 1. Januar 2021 obligatorisch sein werden. Der Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. Dezember 2020 ist eine Übergangszeit, die es jedem ermöglicht, sich an die neuen technischen Vorschriften anzupassen und auf die neuen XML-Versionen umzustellen, die den Buchhaltungsprozess für Rechnungen schneller und präziser machen werden.

Im Einzelnen betreffen die Änderungen der technischen Spezifikation hauptsächlich vier Felder der XML-Versionen:

  1. Belegart (TD)
  2. Nature-Code (N)
  3. Art der Rückhalteeinrichtung (RT)
  4. Stempelsteuerbetrag (Stempelsteuerdaten)

Es ist geplant, dem Feld ‚Belegart‘ acht neue Typen hinzuzufügen, um bestimmte Buchhaltungstransaktionen leichter identifizieren zu können.

  • TD13 und TD14: Übermittlung von Rechnungsintegrationsdokumenten der innergemeinschaftlichen und internen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) an das Austauschsystem.
  • TD15 und TD16: Übermittlung von Selbstfakturierungsrechnungen für den Eigenverbrauch und für kostenlose Überweisungen an das Austauschsystem.
  • TD17 und TD18: Übermittlung von Dokumenten für die Entnahme von Waren aus einer MwSt.-einlage, mit oder ohne Zahlung, an das Austauschsystem.
  • TD19: Übermittlung der Lieferung von Waren mit Abschreibung und für interne Durchgänge.
  • TD21: Selbstfakturierung für den Erwerb von Nicht-EU-Dienstleistungen.

Die zweite Feldänderung betrifft den „Nature Code“, d. h., eine durch eine Regel vorangestellte Kodierung, die dazu dient, die steuerlichen Gründe, aus denen ein auf der Rechnung ausgewiesener Betrag nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, in Makroklassen zu katalogisieren. Für dieses Feld ist die Unterteilung der Codes N3 und N6 vorgesehen, mit dem Ziel einer präziseren jährlichen MwSt.-Erklärung, die die vorausgefüllte MwSt.-Erklärung erleichtert.

In Bezug auf den Steuertyp „Beschränkung“ ist vorgesehen, zusätzlich zu den Steuertypen RT01 (Beschränkung der Besteuerung von natürlichen Personen) und RT02 (Beschränkung der Besteuerung von juristischen Personen) einige neue Arten der Sozialversicherung hinzuzufügen. Das Feld wurde auch in ‚wiederholbar‘ geändert, so dass es auf derselben Rechnung mehrmals ausgefüllt werden kann.

Schließlich wurde bei „Stempelsteuerdaten“ die Verpflichtung zur Angabe des Stempelbetrags im Dokument gestrichen, da dieser auf 2 EUR voreingestellt ist.

Ziel ist die Optimierung und Straffung der bestehenden Abläufe zwischen der Finanzverwaltung, den Steuerzahlern und den Wirtschaftsakteuren. Mit diesen neuen Änderungen wird es möglich sein, bestimmte Anforderungen wie das „Esterometro“ (dt. Meldung der Auslandsrechnung) in Bezug auf die Übermittlung von Daten über grenzüberschreitende Transaktionen zu vermeiden oder zu eliminieren. Noch wichtiger ist, dass es möglich sein wird, den gesamten inländischen und ausländischen Rechnungsfluss mittels eines einzigen Digitalverfahrens zu verwalten.

SEEBURGER kann Ihr Unternehmen mit seiner weitreichenden Erfahrung umfassend bei der Verwaltung aller E-Invoicing-Prozesse unter Einhaltung der neuen italienischen Vorschriften unterstützen. Unsere Cloud E-Invoicing Lösung unterstützt alle relevanten internationalen Standards und erfüllt die Vorschriften von 55 Ländern.

Lesen Sie das Update vom Juni 2021 : Italien – Neue Archivierungsregeln von Juni 2021 auf Januar 2022 verschoben

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Gerrit Onken

Ein Beitrag von:

Gerrit Onken ist seit 2010 bei SEEBURGER als Produktmanager für Softwareanwendungen und für den Bereich Elektronischer Datenaustausch (EDI) tätig. Seine Schwerpunkte sind Lösungen für SAP, elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) und die Digitalisierung von geschäftlichen und technischen Prozessen für global agierende Kunden. Ursprünglich gelernter Bankkaufmann, absolvierte Gerrit Onken ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Industriemanagement und Wirtschaftsinformatik. Nach seiner Tätigkeit in der Finanzbranche arbeitete er von 2004 bis 2010 als Manager und Projektleiter bei einer der fünf größten Unternehmensberatungen mit internationalen BPOs in der Banken- und Automobilbranche.