FatturaPA: Update zur Meldepflicht in Italien
E-Invoicing

Italien – Neue E-Reporting-Vorschriften treten in Kraft

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Die neue Version 1.8 der technischen Spezifikationen wird ab dem 1. Februar 2024 in Kraft treten

+++ Update vom 11. Januar 2024: Die neue Version 1.8 der technischen Spezifikationen wird ab dem 1. Februar 2024 in Kraft treten

Was sind die wichtigsten Änderungen in der neuesten Version 1.8 der technischen Spezifikationen von FatturaPA? Wer könnte von diesen Aktualisierungen betroffen sein? Und werden sie – im Vergleich zu den in der Vergangenheit veröffentlichten Aktualisierungen – erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und Ihre E-Invoicing-Lösungen haben?

Wichtigste Änderungen der neuen Version 1.8

  1. Neue Kodierung im bestehenden Datenblock: Die Kodierung des Blocks „OtherManagementData“ (blocco „AltriDatiGestionali„) für landwirtschaftliche Erzeuger in Sonderregelung wurde aktualisiert. Es gibt neue Optionen für die Verwaltung einiger spezifischer Daten: „ALI-COMP“, „NO-COMP“ und „OCC34BIS“. Wir erwarten keine Auswirkungen auf die Datenzuordnungen oder auf den Prozess des Austauschs von FatturaPA mit der SdI-Plattform in Italien.
  2. Neue Validierungsregel für Rechnungen mit ungültigen Absichtserklärungen: Um den Verweis auf eine Absichtserklärung in der Rechnung zu vermerken, muss das Element RiferimentoTesto unter AltriDatiGestionali ausgefüllt werden, indem das Empfangsprotokoll der Absichtserklärung und ihre Progression durch das „-„-Zeichen oder durch das „/“-Zeichen getrennt angegeben wird. Wir erwarten keine Auswirkungen auf die Datenzuordnungen oder auf den Prozess des Austauschs von FatturaPA mit der SdI-Plattform in Italien.
  3. Aktualisierte Erklärungen, wie und wann der bestehende technische Dokumententyp TD 28 zu verwenden ist: Für Transaktionen von und mit Unternehmen, die nicht in Italien ansässig sind, wurde die Beschreibung der Länderkennung in die Lieferantenstammdaten integriert. Unternehmen müssen dieses Datenelement als Content an die FatturaPA übermitteln, wenn es auf ihre Geschäftsvorgänge zutrifft. Wir erwarten keine Auswirkungen auf die Datenzuordnungen oder auf den Prozess des Austauschs von FatturaPA mit der SdI-Plattform in Italien.
  4. Integration der Beschreibung der Länder-IDs in den Abschnitt CedentePrestatore: Wir erwarten keine Auswirkungen auf die Datenzuordnungen oder auf den Prozess des Austauschs von FatturaPA mit der SdI-Plattform in Italien.

Obwohl der Zeitrahmen für die Umsetzung dieser Änderungen sehr eng zu sein scheint, dürften die Auswirkungen relativ gering sein und nur bestimmte Branchen, Transaktionsarten oder aktualisierte Nutzungsspezifikationen für bestehende Dateninhalte betreffen. Die Experten von SEEBURGER können Sie mit individuellen Folgenabschätzungen und Mapping-Expertise unterstützen.

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+++ Update vom 12. September 2022: E-Invoicing Italien: Neue Version 1.7.1 der technischen Spezifikationen gilt ab 01.10.2022

Ab dem 1. Oktober 2022 kann die neue Version 1.7.1 der technischen Spezifikation (in italienischer Sprache) fürs E-Invoicing „Specifiche tecniche versione 1.7.1“ verwendet werden.

Diese neue Version bringt die nachfolgenden Änderungen mit sich:

  • Änderung des XSD-Schemas der normalen Rechnung „fattura ordinaria“ zur Einführung eines neuen Dokumententyps „tipo documento“ TD28 für die Meldung der Umsätze von Käufen aus San Marino, für welche Papierrechnungen mit Mehrwertsteuerausweis ausgestellt wurden.
  • Geändertes Prüfkriterium für
    • Fehler 00471 für
      1. Dokumententypen TD01, TD02, TD03, TD06, TD24, TD25 und TD28 bei normalen Rechnungen („fattura ordinaria“) und
      2. Dokumententyp TD07 bei vereinfachten Rechnungen („fattura semplificata“).
    • Fehler 00472 für Belegart TD27
    • Fehler 00475 für Belegart TD28
  • Auf Rechnungen, die den Code 00476 enthalten, führt eine neue Validierung Ablehnung der Rechnungen durch das SdI, falls Lieferant und Kunde einen anderen Code als „IT“ in den Feldern „Land der Steueridentifikationsnummer des Lieferanten und des Empfängers/Käufers“ aufweisen.
  • Einführung einer neuen Kodierung für den AltriDatiGestionali-Block, um auf der Rechnung die Informationen über die Regulierung der zu zahlenden Steuer bei Zahlung über das F24-Zahlungsformular anzugeben und um auf der Rechnung den Bezug auf den korrekten Steuerzeitraum des Vorgangs für Vorgänge zu benennen, welche die Entnahme von Waren aus einem Mehrwertsteuerlager betreffen.
  • Aktualisierte Beschreibung für
    • Natura-Codes N7
    • Fehlercode 00401
    • Fehlercode 00430
    • Fehlercode 00473
    • Fehlercode 00475

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+++ Update vom 20. Dezember 2021: FatturaPA für grenzüberschreitende Rechnungen offiziell erst ab Juli 2022 verpflichtend

Die obligatorische Verwendung von FatturaPA für grenzüberschreitende Rechnungen wurde offiziell auf den 1. Juli 2022 verschoben. Esterometro wird statt bereits im Dezember 2021 erst Ende Juni 2022 abgeschafft.

Wir verweisen auf das Amtsblatt Nr. 301 vom 20. Dezember 2021, Gesetz Nr. 215 vom 17. Dezember 2021, mit dem das Steuer- und Arbeitsdekret (Gesetzesdekret Nr. 146/2021) mit Änderungen umgewandelt wird, die in Absatz 14-ter des Artikels 5 beschrieben sind.

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+++ Update Dezember 2021: FatturaPA für grenzüberschreitende Rechnungen wahrscheinlich erst ab Juli 2022 verpflichtend

Der Termin, ab dem die Verwendung von FatturaPA für grenzüberschreitende Rechnungstransaktionen verpflichtend ist, wird auf Juli 2022 verschoben. Esterometro wird erst Ende Juni 2022 und nicht schon im Dezember 2021 abgeschafft. Eine offizielle Entscheidung wird in Kürze erwartet.

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Das neue italienische Haushaltsgesetz Nr. 178/2020 schreibt vor, dass grenzüberschreitende Rechnungen ab dem 1. Januar 2022 im XML-Standard FatturaPA an SdI gemeldet werden müssen.

Bislang müssen nur inländische Rechnungen über die SdI-Plattform ausgetauscht werden, während grenzüberschreitende Rechnungen für Verkäufe und Käufe bis Ende 2021 vierteljährlich im Esterometro-Verfahren gemeldet werden müssen.

Update zu unserem Blog vom 21. Juni 2021 Italien – Neue Archivierungsregeln von Juni 2021 auf Januar 2022 verschoben

Diese neuen Regeln für grenzüberschreitende Rechnungen beinhalten eine Reihe von Änderungen. Die neueste Version des FatturaPA-Rechnungsschemas enthält zusätzliche neue Dokumenttypen für die bevorstehenden Meldeanforderungen von grenzüberschreitenden Rechnungen. Wie man das FatturaPA-XML für verschiedene Anwendungsfälle erstellt, beschreibt der Leitfaden „GUIDA ALLA COMPILAZIONE DELLE FATTURE ELETTRONICHE E DELL’ESTEROMETRO“ der AGID.

Das FatturaPA-XML einer grenzüberschreitenden Rechnung, die an das Austauschsystem SdI gemeldet wird, ist nicht die Rechnung selbst. Es handelt sich um Daten aus einer Rechnung, die grenzüberschreitend in einem beliebigen Format und auf eine beliebige Art und Weise ausgetauscht wurde, z. B. eine Rechnung in Papierform, die per Post versandt wurde, oder eine PDF-Rechnung, die dem Käufer grenzüberschreitend per E-Mail zugesandt wurde.

Für einen italienischen Lieferanten stellt es häufig eine Herausforderung dar, eine grenzüberschreitende Rechnung auszustellen, aus welcher Rechnungsdaten in einer FatturaPA-XML-Datei an das SdI übermittelt werden und von dem er anschließend eine Statusrückmeldung erhält – möglicherweise mit Fehlern, die behoben werden müssen, und die wiederum Auswirkungen auf die ursprüngliche Rechnung haben können. Dieses Verfahren ist bereits seit Beginn der elektronischen B2B-Rechnungsstellung über die SdI-Plattform auf freiwilliger Basis möglich. Ab 2022 wird es nun zur Pflicht.

Für einen italienischen Käufer müssen eingehende grenzüberschreitende Lieferantenrechnungen im FatturaPA-XML-Format an das SdI gemeldet werden.

Nach Erhalt einer Rechnung von einem Nicht-EU-Lieferanten oder einem ausländischen innergemeinschaftlichen Lieferanten – was in jedem vereinbarten Rechnungsformat und über jeden definierten Kommunikationskanal geschehen kann – muss für jede der grenzüberschreitenden Rechnungen ein FatturaPA-XML an das SdI gemeldet werden. Grenzüberschreitende Eingangsrechnungen müssen im FatturaPA-XML-Format mit den Dokumententypen („tipo document“) TD17, TD18, TD19 und TD20 ausgestellt werden. Optional kann die ursprüngliche Lieferantenrechnung in das FatturaPA-XML-Format eingebettet werden, so dass die Eingangsrechnung zusammen mit der gemeldeten FatturaPA-XML-Datei archiviert werden kann. Dieser Prozess ist auf freiwilliger Basis seit Oktober 2020 für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich über das SdI möglich. Ab 2022 wird er verpflichtend.

Neue Herausforderungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Rechnungen

  • Automatisierte Erstellung und Übermittlung einer FatturaPA-Rechnung nach Erhalt einer grenzüberschreitenden Rechnung von Lieferanten.
  • Optionale Einbettung der ursprünglichen grenzüberschreitenden Lieferantenrechnung in die FatturaPA-XML-Rechnungsdatei.
  • Übermittlung der FatturaPA-Rechnung an das SdI-System.
  • Empfangen und Überwachen von Statusmeldungen des SdI und bei Bedarf Veranlassung von Korrekturen.
  • Archivierung der erfolgreich gemeldeten FatturaPA-XML-Rechnung nach italienischem Recht mit optional eingebetteten Originalrechnungen.

Die Übermittlung von FatturaPA-XML für grenzüberschreitende Transaktionen muss spätestens am 15. Tag des Monats erfolgen, der auf den Monat des Eingangs des Dokuments zum Nachweis der Transaktion folgt. Denn per 1. Januar 2022 wird das Esterometro abgeschafft und durch die FatturaPA-Rechnungsübermittlung für grenzüberschreitende Rechnungen ersetzt.

Nach unserem Verständnis besteht keine Verpflichtung, grenzüberschreitende Transaktionen elektronisch zu melden, wenn es sich um Verkäufe von Waren und Dienstleistungen handelt, die durch eine Zollanmeldung dokumentiert sind oder für die eine elektronische Rechnung ausgestellt oder empfangen wurde, z. B. eine Rechnung, die ein ausländischer Lieferant im FatturaPA-Format über das SdI gesendet hat.

Wie kann SEEBURGER Sie dabei unterstützen, die neuen E-Invoicing-Änderungen in Italien zum 01.01.2022 zu erfüllen?

Bereits seit 2015 werden signierte Fattura PA-Rechnungen in Italien übers Austauschsystem SdI verschickt. Hierfür bietet SEEBURGER, als registrierter technischer Vermittler, die elektronische Rechnungsstellung über SdI in Italien an und nutzt zur Integration mit der SdI-Plattform deren SDICOOP-Webservices. Mit der Ausweitung des Mandats auf B2B und B2C generiert SEEBURGERs E-Invoicing Service für Italien FatturaPA-XML-Rechnungen für den öffentlichen und privaten Sektor und sendet sie an die SdI-Plattform – unabhängig davon, ob es sich um inländische oder grenzüberschreitende Rechnungen handelt. Natürlich ist auch der Empfang von Inlandsrechnungen von SdI Teil des SEEBURGER E-Invoicing Service für Italien.

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Gerrit Onken

Ein Beitrag von:

Gerrit Onken ist seit 2010 bei SEEBURGER als Produktmanager für Softwareanwendungen und für den Bereich Elektronischer Datenaustausch (EDI) tätig. Seine Schwerpunkte sind Lösungen für SAP, elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) und die Digitalisierung von geschäftlichen und technischen Prozessen für global agierende Kunden. Ursprünglich gelernter Bankkaufmann, absolvierte Gerrit Onken ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Industriemanagement und Wirtschaftsinformatik. Nach seiner Tätigkeit in der Finanzbranche arbeitete er von 2004 bis 2010 als Manager und Projektleiter bei einer der fünf größten Unternehmensberatungen mit internationalen BPOs in der Banken- und Automobilbranche.