E-Invoicing: EU fordert harmonisierte Standards bis 2022
E-Invoicing

EU-Parlament fordert von EU-Kommission unverzügliche Umsetzung eines harmonisierten gemeinsamen E-Invoicing-Standards in der EU bis 2022

| | Produktmanager Softwareanwendungen/Dienstleistungen elektronischer Geschäftsdatenaustausch, SEEBURGER
EU-weiter E-Invoicing-Standard bis 2022 gefordert

Der Druck in den EU-Mitgliedstaaten steigt durch Corona und Krieg weiter an, zukünftig die Steuerlücke, die im Jahr 2019 eine Höhe von 134 Mrd. € erreichte[1], deutlich und schnellstmöglich zu reduzieren. Einer der herausragenden Hoffnungsträger ist das „E-Invoicing“ – vorausgesetzt es ist EU-weit standardisiert und berücksichtigt die erforderliche Steuerberichterstattung in Echtzeit (sogenannte Continuous Transaction Controls „CTC“).

Diesen Trend haben vor einigen Jahren in der EU Länder wie Italien, Spanien und Ungarn bereits begonnen und planen nach eigenen Angaben weitere Länder, wie z. B. Belgien, Deutschland, Frankreich, Polen, Rumänien und Serbien, weiter fortzuführen. Sehr zum Leidwesen der multinationalen Unternehmen hat bislang jedes Land beim E-Invoicing und E-Reporting jeweils seinen eigenen Standard, Prozess, Austauschsystem, Geltungsumfang usw. definiert, hier und dort etwas „abgeguckt“ und national „verfeinert“.

Da kommt die Aufforderung des Europäischen Parlaments an die EU-Kommission, mit außerordentlich sportlichem Umsetzungszeitrahmen, wenig überraschend daher.

Das Europaparlament (EP) stimmte am 10. März 2022 im Plenum über eine Entschließung zum Aktionsplan der EU-Kommission (EK) für faire und einfache Steuern zur Unterstützung der konjunkturellen Aufbaustrategie  (2020/2254(INL)) ab.

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, die ausführlichen Empfehlungen zu befolgen. Zu den Empfehlungen an die EU-Kommission zählt u. a. die „Empfehlung C1 – elektronische Rechnungsstellung“.

Diese Empfehlung verlangt die unverzügliche Umsetzung eines EU-weiten, harmonisierten E-Invoicing-Standards bis 2022, mit definierter Rolle beim Realtime-E-Reporting, und der schrittweisen Einführung der E-Invoicing-Pflicht bis 2023. Die Compliance-Kosten der Unternehmen sollen dabei signifikant durch staatlich betriebene oder zertifizierte Systeme reduziert werden:

 „Das Europäische Parlament fordert die Kommission auf,

—  umgehend einen unionsweit harmonisierten gemeinsamen Standard für die elektronische Rechnungsstellung einzuführen und bis 2022 die Kosten der Erstellung fragmentierter, unterschiedlicher Systeme in den einzelnen Mitgliedstaaten zu senken;

—  die Funktion der elektronischen Rechnungsstellung in der Echtzeitberichterstattung festzulegen;

—  die Möglichkeit zu prüfen, bis 2023 die elektronische Rechnungsstellung schrittweise unionsweit einzuführen, wobei das Augenmerk darauf liegen sollte, die Befolgungskosten, insbesondere für KMU, erheblich zu senken; zudem sollte die Ausstellung von Rechnungen nur über staatlich betriebene bzw. zertifizierte Systeme erfolgen, wobei uneingeschränkter Datenschutz gewahrt werden sollte;

—  bis 2023 die Möglichkeit zu prüfen, dass das System für die infrage kommenden Steuerpflichtigen einen Teil (oder die Gesamtheit) der Daten bzw. Dokumente für die Erfüllung der Steuerpflichten, einschließlich der Verantwortung für die Einhaltung der Meldepflichten, bereitstellt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Senkung der Befolgungskosten und Risiken für KMU.“[2]

Es bleibt mit großer Spannung zu erwarten, wie diese Empfehlungen EU-weit in der geplanten kurzen Zeit umgesetzt werden – von Ländern und Unternehmen, die bereits vergleichbare Instrumente einsetzen, die sich gerade in der Umsetzung befinden oder welche neu einsteigen.

So kann SEEBURGER bei der Einführung von E-Invoicing-Lösungen helfen

Als erfahrener Anbieter von SEEBURGER BIS E-Invoicing-Services und  E-Invoicing-Cloud-Services helfen wir Ihnen sicherzustellen, den globalen und spezifischen lokalen Gesetzen und Vorschriften im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung innerhalb Europas und darüber hinaus Folge zu leisten. Neben einem eigenen Peppol-Access-Point bieten wir tiefe Prozessintegration in beliebige ERP-Systeme an, um die Automatisierung der Verarbeitung von Ein- und Ausgangsrechnungen zu ermöglichen. Hierzu zählt beispielsweise die nahtlose Integration von SAP S/4HANA.


[1] Vgl. VAT Gap Report der Europäischen Kommission von 2021

[2] Quelle: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0082_DE.html#title1 (Aufruf 21.03.2022)

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Gerrit Onken

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Gerrit Onken ist seit 2010 bei SEEBURGER als Produktmanager für Softwareanwendungen und für den Bereich Elektronischer Datenaustausch (EDI) tätig. Seine Schwerpunkte sind Lösungen für SAP, elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) und die Digitalisierung von geschäftlichen und technischen Prozessen für global agierende Kunden. Ursprünglich gelernter Bankkaufmann, absolvierte Gerrit Onken ein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit den Schwerpunkten Industriemanagement und Wirtschaftsinformatik. Nach seiner Tätigkeit in der Finanzbranche arbeitete er von 2004 bis 2010 als Manager und Projektleiter bei einer der fünf größten Unternehmensberatungen mit internationalen BPOs in der Banken- und Automobilbranche.