E-Invoicing Serbien wird Pflicht
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E-Invoicing B2G und B2B wird in Serbien ab 2022 und 2023 zur Pflicht!

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E-Invoicing B2G und B2B wird in Serbien ab 2022 und 2023 zur Pflicht!

Zum 1. Januar 2022 wird in Serbien die elektronische Rechnungsstellung über ein zentrales E-Invoicing-System an Unternehmen in der öffentlichen Verwaltung (B2G) zur Pflicht.

Ab dem 1. Juli 2022 muss die serbische öffentliche Verwaltung elektronische Rechnungen an privatwirtschaftliche Unternehmen schicken, die diese elektronischen Rechnungen dann empfangen und verarbeiten können müssen.

Ab dem 1. Januar 2023 müssen dann alle Rechnungen zwischen privatwirtschaftlichen Unternehmen (B2B) in Serbien elektronisch über die nationale E-Invoicing-Plattform ausgetauscht werden. Dieses System ähnelt somit bereits bestehenden Modellen in anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise dem SdI in Italien.

Ein Update zu diesem Thema finden Sie in unserem Blog „Das neue serbische E-Invoicing-System ab Mai 2022„.

Pflicht zum E-Invoicing in Serbien in Phasen ab 01. Januar 2022

Aus der EU-Richtlinie 2014/55 hervorgehend, plant Serbien die Pflicht zum B2G E-Invoicing zum 1. Januar 2022 in einer ersten Stufe einzuführen. Das Gesetzesdekret SI.glasnik RS, br.44/2021 zur Regelung des elektronischen Rechnungsstellungssystems wurde Anfang 2021 dazu verabschiedet.

Serbien setzt zum einen somit auf Zeitersparnis bei der Bearbeitung von Rechnungen. Das Ausstellen, Empfangen und Speichern von Rechnungen in Papierform soll entfallen und dadurch die tägliche Administration vereinfachen und die Transparenz in Bezug auf eine Vielzahl von Transaktionen erhöhen. Zum anderen dient dieses Mandat zur effektiveren Kontrolle der Zahlung der Mehrwertsteuer und der Bekämpfung der Schattenwirtschaft. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung der Mehrwertsteuerlücke bzw. der Steuerhinterziehungsgefahr sowie eine Steigerung des Steuererfolgs geleistet werden.

Aufgrund der obigen Gesetzesgrundlage sind

  • privatwirtschaftliche Unternehmen, die Mehrwertsteuerzahler sind,
  • Einrichtungen des öffentlichen Sektors und
  • Mehrwertsteuervertreter ausländischer Unternehmen betroffen.

Unternehmen, welche nicht verpflichtet sind, elektronische Rechnungen auszustellen, dürfen jedoch freiwillig an diesem Prozess teilnehmen – unter der Voraussetzung, dass diese Unternehmen Einkommensteuer aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zahlen oder körperschaftsteuerpflichtig sind.

Die Ausstellung und der Empfang von E-Rechnungen sollen in Übereinstimmung mit dem serbischen Standard für elektronische Fakturierung (von der nationalen Normungsstelle der Republik Serbien angenommene Norm) erfolgen. Dieser oben erwähnte Standard ist allerdings aktuell noch nicht öffentlich zugänglich!

Eine Übertragung der Rechnungsdaten kann direkt erfolgen, falls sie technisch möglich ist. Alternativ dürfen die Daten auch durch einen Service-Provider übertragen werden.

Die Fristen des Mandats sind wie folgt:

Serbiens E-Invoicing Timeline
Abbildung 1: Serbiens E-Invoicing Timeline
  • Ab dem 1.1.2022 sind privatwirtschaftliche Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen an öffentliche Verwaltungen auszustellen (B2G), während die öffentlichen Verwaltungen verpflichtet sind, solche Rechnungen zu empfangen und aufzubewahren sowie elektronische Rechnungen an andere öffentliche Verwaltungen (G2G) auszustellen.
  • Ab dem 1.7.2022 müssen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung E-Rechnungen an privatwirtschaftliche Unternehmen ausstellen (G2B). Ab demselben Datum müssen auch privatwirtschaftliche Unternehmen elektronische Rechnungen beider Bereiche empfangen können.
  • Ab 1.1.2023 beginnt die volle Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über die Ausstellungs- und Aufbewahrungspflicht von E-Rechnungen zwischen privatwirtschaftliche Unternehmen (B2B).

Welche weiteren Pflichten obliegen dem Rechnungsempfänger?

Nach dem erfolgreichen Versand einer elektronischen Rechnung ist der Rechnungsempfänger innerhalb von 15 Tagen verpflichtet, diese zu akzeptieren oder abzulehnen. Sollte keine Reaktion seitens des Rechnungsempfängers erfolgt sein, muss der Rechnungsempfänger informiert werden und es kommt zu einer Fristverlängerung um weitere 5 Tage. Reagiert der Rechnungsempfänger auch nach den 5 Tagen nicht, gilt die Rechnung als abgelehnt. Akzeptierte Rechnungen werden in der öffentlichen Verwaltung permanent archiviert. Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen muss eine Rechnung 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Die 10 Jahre beginnen am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Welche Strafen drohen bei Nichterfüllung?

Eine Ordnungswidrigkeitsstrafe für die Nichterfüllung von Verpflichtungen des serbischen Gesetzesentwurfs wird in folgenden Fällen vorgesehen:

  • Rechnungen werden nicht elektronisch ausgestellt
  • Rechnungen werden nicht elektronisch empfangen
  • Zahlungen erfolgen nicht auf der Grundlage elektronischer Rechnungen

Im Falle der obigen Pflichtverletzungen wird eine Geldstrafe für eine Privatperson, eine juristische Person oder ein öffentliches Unternehmen im Bereich von 200.000 Dinar (ca. 1.700 EUR) bis 2.000.000 Dinar (ca. 17.000 EUR) verhängt, und für die verantwortliche Person im Bereich von 50.000 Dinar (ca. 420 EUR) bis 150.000 Dinar (ca. 1.270 EUR). Die genauen Bestimmungen zu den Strafen sind nachzulesen im Gesetzesdekret SI.glasnik RS, br.44/2021, in den Artikeln 18 – 21.

Zusammenfassung

Unter den EU-Mitgliedstaaten ist Serbien einer der Vorreiter bei der Umsetzung eines staatlichen B2B-E-Invoicing-Mandats für die zeitnahe Überwachung und Kontrolle der Mehrwertsteuerinformationen. Serbien folgt – zusammen mit Frankreich und Polen – dem Trend zum obligatorischen B2B-E-Invoicing in Europa, den Italien initiiert hat. Vermutlich werden weitere EU-Länder folgen – so wie die elektronische Rechnungsstellung in Lateinamerika vor ca. zehn Jahren begonnen wurde und sich von da an ausgebreitet hat.

Die Herausforderung besteht darin, alle verschiedenen EU-Mandate umzusetzen und zu betreiben,

  • ohne viele verschiedene lokale Anbieter aller beteiligten Länder einzeln verwalten und überwachen zu müssen,
  • alle Anforderungen an den Umgang mit elektronischen Eingangs- und Ausgangsrechnungen und anderen Datenformaten und Kommunikationskanälen erfüllen zu können,
  • und gleichzeitig eine einfache und zuverlässige Anbindung an die jeweiligen ERP-Systeme zu gewährleisten.

Die SEEBURGER BIS E-Invoicing Solution bietet Kontrolle über die Verarbeitung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Erweiterungen für eine tiefe Prozessintegration mit beliebigen ERP-Systemen. Wir sind Ihr erfahrener Cloud-Partner, der die unterschiedlichen Anforderungen der verschiedenen Länder in der EU und anderswo mit einer Lösung, globales E-Invoicing, aus einer Hand versteht und erfüllt.

Lesen Sie hierzu das Update „Das neue serbische E-Invoicing-System ab Mai 2022“.

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Andreas Killinger

Ein Beitrag von:

Andreas Killinger ist seit 2014 als Produktmanager bei SEEBURGER für Software-Applikationen und -Services für den elektronischen Geschäftsdatenaustausch zuständig. Seine Schwerpunkte liegen auf Lösungen in SAP sowie der elektronischen Rechnung (E-Invoicing) für international agierende Kunden. Nach seiner Ausbildung als Industriemechaniker und seinem Studium der Rechts- und Verwaltungswissenschaften absolvierte er Berufsstationen im öffentlichen Dienst und war von 1999 bis 2013 als SAP Senior Consultant und SAP-Projektleiter für IBM in internationalen SAP Projekten tätig.