Energieversorgungsunternehmen: Neue ACER-Anforderungen ab 1. Januar
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Aktualisierung der ACER Anforderungen zur Meldung von REMIT Insider Informationen

| | Produktmanager Business Unit Utilities, SEEBURGER
Aktualisierung der ACER Anforderungen zur Meldung von REMIT Insider Informationen

+++ Update 10.5.2021– Bundesnetzagentur (BNetzA) fordert die Marktteilnehmer auf, ihre Angaben im REMIT Marktteilnehmerregister CEREMP zu aktualisieren

Mit dem Schreiben der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom April 2021 wird sehr deutlich, dass die Veröffentlichung von Insider Informationen auf Unternehmenswebsites, nicht mehr ausreichend ist und allenfalls zusätzlich genutzt werden darf. Der Ort der Veröffentlichung – also die Website der genutzten IIP (Inside Information Plattform) –  ist gemäß Art. 9 REMIT im nationalen Register für Marktteilnehmer CEREMP bis spätestens 15.05.2021 einzutragen und stets aktuell zu halten. Ansonsten drohen, bei nicht-effektiver Veröffentlichung, ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen und bei fehlerhaften Angaben in CEREMP verwaltungsrechtliche Konsequenzen.
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Ab dem 1. Januar 2021 müssen Unternehmen ihre Insider Informationen nach REMIT (englisch Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency), EU Verordnung 1227/2011, Art. 4 Abs. 1, über eine sogenannte „Inside Information Plattform“ (kurz IIP)  an ACER melden. Die bisher gelebte Praxis der Veröffentlichung auf der eigenen Unternehmenswebsite ist nach Ansicht der Bundesnetzagentur[1] und ACER[2] nicht mehr zulässig.

Was sind zu veröffentlichende REMIT Insiderinformationen?

Zu den Insider Informationen,  auch englisch: „urgent market message (UMM)“ genannt, gehören Informationen, die in irgendeiner Weise die Preise von Energie Großhandelsprodukten erheblich beeinflussen können. Zu diesen Insider Informationen zählen unter anderem Informationen über die Kapazität, die Auslastung, die geplante und die ungeplante Verfügbarkeit von Anlagen, für die Übertragung, die Speicherung oder die Erzeugung von Strom und Gas. Genau regelt dies Art. 4, Abs. 1 der REMIT Verordnung.

Ab welcher Anlagengröße müssen REMIT Insider Informationen veröffentlicht werden?

Kurz gesagt: es gibt derzeit keinen eindeutigen Schwellenwert ab dem eine geplante oder eine ungeplante Nichtverfügbarkeit zu einer Insider Information wird und demnach gemeldet werden muss oder nicht. Die aus anderen regulatorischen Anforderungen bekannte 100 MW Grenze gilt unter REMIT nicht. Was eine Insider Information ist, regelt der Art. 2, Abs. 1 der REMIT[3]. ACER hat in der 5. Edition der Guidance on REMIT[4] anhand von zwei Beispielen dargestellt, wie man zu einer Beurteilung kommt, ob es sich bei einem bestimmten Vorfall um eine zu veröffentlichende Insider Information handelt. Eine klare Regelung mit einer eindeutigen Grenze ist das leider nicht. Wir teilen daher die Auffassung der Unternehmen, die jetzt beschließen, lieber einmal etwas mehr bekannt zu geben als es einmal zu versäumen und dafür dann eine hohe Strafe zu kassieren. Mal ganz abgesehen von dem möglichen Reputationsschaden.

Welche Möglichkeiten habe ich für mein Unternehmen um der ACER Anforderung ab dem 01.01.2021 noch zu genügen?

  1. Unsere Empfehlung ist die sichere Variante: Bleiben Sie in der Lage auch zukünftig Insider Informationen zu melden, unabhängig davon, ob sie dies erwarten oder nicht. Hierfür gibt es bereits sehr günstige Möglichkeiten, die ungefähr so viel kosten, wie die monatlichen Handygebühren für einen einzigen Mitarbeiter. SEEBURGER stellt hierfür die Europäische Transparenz Plattform als Public Cloud Service zur Verfügung. Wir sehen, dass viele kleine und große Unternehmen oder Unternehmensgruppen sich für diesen sicheren Weg entscheiden und diesen Weg auch ihren verbundenen Stadtwerken oder Kunden empfehlen.
  2. Eine interne oder externe Rechtsberatung einholen, um sich bescheinigen zu lassen, dass man nicht betroffen ist. Oder um einzuschätzen, dass man zukünftig niemals Insider Informationen haben wird. Die Frage dabei ist, ob dies eindeutig möglich ist und in welchen Abständen diese Überprüfung wiederholt werden muss, um auch in Zukunft nicht eine strafbare Unterlassung vorgeworfen zu bekommen.
  3. Ins Risiko gehen und ohne eine Rechtsberatung selbst einschätzen, dass man zukünftig niemals Insider Informationen haben wird. Dies ist ein interessanter Weg, den auch einige Unternehmen, insbesondere die kleineren derzeit wählen.

Unabhängig von der heutigen Entscheidung wird es sehr interessant zu beobachten sein, wie sich die Meldungen für Insider Informationen auf den jetzt zusätzlich entstehenden IIP’s entwickeln werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass auch die Nichtverfügbarkeiten von Kraftwerken weit unter der 100 MW Grenze gemeldet werden. Alle Marktteilnehmer müssen, unabhängig davon, ob zukünftig meldepflichtige Informationen gemäß REMIT Artikel 4,  Absatz 1 vorliegen, im Centralised European Register of Energy Market Participants (CEREMP) angeben, wo sie ihre Insiderinformationen veröffentlichen. Hierzu schreibt die Bundesnetzagentur in ihrem Merkblatt: Sollten Marktteilnehmer davon ausgehen, dass sie keine veröffentlichungspflichtigen Insider Informationen besitzen, ist keine Anmeldung bei einer IIP erforderlich. Im nationalen Register ist in diesem Fall „na“ (nicht anwendbar) einzutragen. Die Prüfung des Vorliegens dieser Voraussetzung obliegt jedem Marktteilnehmer selbst.“[5]

Wie kann SEEBURGER bei der Veröffentlichung von REMIT Insider Informationen unterstützen?

SEEBURGER stellt für die Veröffentlichung von REMIT Insider Informationen die Europäische Transparenz Plattform auf der öffentlichen Webseite: transparency.seeburger.cloud als Public Cloud Service allen Marktteilnehmern kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus werden die von allen Marktteilnehmern gemeinsam veröffentlichten Informationen über einen ATOM Feed an ACER übertragen.

Wie kann SEEBURGER bei der Veröffentlichung von REMIT Insider Informationen unterstützen?

Um eine REMIT Insider Information zu veröffentlichen müssen Sie sich einmalig an der SEEBURGER Cloud registrieren. Nach der Registrierung können Sie Ihre Insider Informationen im geschützten Bereich einfach und komfortabel, über eine Web-basierte Eingabe erfassen. Während der Benutzer durch die wichtigen Angaben der Meldung geführt wird, geben Tooltipps Hilfestellung und Dropdownlisten erleichtern die Eingabe. In einer Übersicht können die eigenen abgegebenen Meldungen eingesehen und bearbeitet werden. Die Daten werden für 5 Jahre archiviert und stehen als Export zur Verfügung. Die vollautomatische Übertragung der UMMs als CSV oder ACER XML ist ebenfalls möglich.


[1] Bundesnetzagentur, Stand Okt. 2020: https://remit.bundesnetzagentur.de/cln_131/REMIT/DE/Home/Aktuelles/Meldungen/Aktualisiertes%20Merkblatt%20und%20Handbuch/start.html

[2] ACER, FAQ on REMIT fundamental data and inside information reporting, Stand: Okt. 2020: https://documents.acer-remit.eu/wp-content

[3] Amtsblatt der europäischen Union, Stand Okt. 2020: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32011R1227&qid=1396605250416&from=EN#d1e405-1-1

[4] ACER Stand, Okt. 2020: https://documents.acer-remit.eu

[5] Bundesnetzagentur, Merkblatt 1 Effektive und rechtzeitige Veröffentlichung von Insider-Informationen, Stand Okt. 2020: https://remit.bundesnetzagentur.de/SharedDocs_MTS/Downloads/DE/REMIT/Merkblatt%201%20Insider-Informationen.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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Stefan Schroeer

Ein Beitrag von:

Stefan Schröer ist seit 2013 als Produktmanager in der Business Unit Utilities verantwortlich für die Produktentwicklung der Handels- und Reporting-Lösungen im Hause SEEBURGER. Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung im Technologie- und Geschäftsumfeld der Versorgungsindustrie entwickelt er Produkte, die genau auf die Bedürfnisse der Finanz- und Versorgungsindustrie zugeschnitten sind und den Kunden einen höchstmöglichen Mehrwert bringen.